Das wichtigste Indiz wackelt, das Indiz, auf dem die Anklage fußt: Der Wert, mit dem das Betäubungsmittel im Blut eines der angeblichen Opfer nachgewiesen werden sollte. Doch mit dem Wert kann etwas nicht stimmen. „Schlampige Ermittlungen“ werfen W. und seine Verteidiger den Bamberger Ermittlungsbehörden vor. Denn sie hätten die Werte nicht von einem Experten prüfen lassen, die im Blut von Romana S. (28) in er Nacht gefunden wurden, als sie vorher bei W. zur „Untersuchung“ war. W. soll sie betäubt haben und ihr Analstöpsel eingeführt haben. Davon hat er Fotos gemacht. Er sagt: Alles aus medizinischen Gründen, zur Forschung.