Hat sich der Angeklagte gewehrt, weil er nicht mehr intim werden wollte? Prozess: Sex und Schläge

Von Martina Bay
Foto: Britta Pedersen dpa/Archiv Foto: red

Ein 21-jähriger Bayreuther muss sich vor dem Amtsgericht Bayreuth wegen Körperverletzung und Vergewaltigung verantworten. Die Tat hat er auch gestanden. Nur, warum es zu der Auseinandersetzung kam, darin sind sich der Angeklagte und das Opfer uneinig.

 
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Mit Handschellen am Fuß kam der 21-jährige Angeklagte am ersten Verhandlungstag in den Sitzungssaal. Schwarze Hose, schwarze Lederjacke. Seit dem Vorfall im Juni sitzt er in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Bayreuth. Der angeklagte Bayreuther hat keinen festen Wohnsitz. Deswegen nahm ihn der 50-Jährige immer wieder in seiner Wohnung im Landkreis Bayreuth auf. In dieser Zeit soll es, wie der 50-Jährige behauptet, zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sein.

Sex gegen Unterkunft?

Der Angeklagte hingegen behauptet hingegen, dass der Ältere Sex dafür verlangt habe, dass er ihn aufgenommen habe. Zu den sexuellen Handlungen sei es gekommen, wenn er unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol stand. Wie könne er sich denn an die sexuellen Handlungen erinnern, wenn er unter Drogen gestanden habe, wollte die Richterin Kerstin Kayser wissen. Der 50-Jährige habe es ihm immer danach erzählt und einmal habe er es mitbekommen. Da sei er aber viel zu platt gewesen um sich zu wehren.

"Ausnutzung der Notsituation hat in die Eskalation geführt"

Auch in besagter Nacht im Juni soll der Ältere wieder versucht haben, sich dem Angeklagten zu nähern. Zu diesem Zeitpunkt sei der Angeklagte im Schlafzimmer gewesen, der Ältere kam gerade aus der Dusche. „Da sind bei mir die Sicherungen durchgebrannt“, sagt der Angeklagte. Er schlug auf ihn ein und führte einen Finger in dessen After. „Die Ausnutzung der Notsituation hat in die Eskalation geführt“, sagte Tobias Liebau, der Pflichtverteidiger des Angeklagten.

Er habe dem 50-Jährigen klar machen wollen, dass er keinen Sex mehr mit ihm wolle, sagte der Angeklagte. Es habe deswegen schon einmal Streit gegeben und der Ältere habe ihm versichert, dass das nicht mehr vorkomme. „Warum sind Sie dann bei ihm geblieben?“, fragte Staatsanwalt Bernhard Böxler. Seine Ex-Freundin habe ihn rausgeschmissen und er habe keine Wohnung gefunden, sagte der Angeklagte.

Kräutermischungen hätten zum Streit geführt

Vor Gericht bestritt der Ältere, dass er für die kostenlose Unterkunft als Gegenleistung Sex verlangt habe. Er habe sich auch an dem besagten Abend nicht angenähert. Vielmehr habe der Angeklagte Kräutermischungen auf seinen Namen bestellt. Deswegen habe es Streit gegeben, woraufhin es zu der körperlichen Auseinandersetzung und der sexuellen Handlung gekommen sei.

In den Aussagen des 50-Jährigen sah der Pflichtverteidiger des Angeklagten einige Widersprüche. „Er soll auf der Toilette auf Sie eingeschlagen haben. Ich sehe aber keine Blutspuren. Runtergerissene Tapeten sehe ich auf den Fotos auch nicht“, sagte er. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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