Er gewährte keinen Einblick in seine Psyche
Einen Einblick in seine Psyche habe der Mann nicht gewährt. Somit sei die Frage nach dem sexuellen Hintergrund der Tat – etwa ob der Angeklagte durch das Einschleichen und die Wehrlosigkeit eines schlafenden Opfers spezielle Erregung empfinde – nicht zu klären. „Das ist nur zu beantworten, wenn einer bei der Untersuchung mitmacht“, sagte Wenske.
Psychiater unterstellt eine Schutzbehauptung
Dem vom Angeklagten reklamierten Vollrausch erteilte Wenske eine Absage: Nachts unbemerkt in eine Wohnung schleichen, das Licht auszumachen, das Opfer unbemerkt zu entkleiden – das erfordere soviel Koordination, dass das nicht mit einem Vollrausch vereinbar sei. Man könne dem Angeklagten allenfalls eine alkoholbedingte Enthemmung zugute halten.
Auch, dass der Angeklagte sich in der Tür geirrt haben könnte, hielt der Psychiater für abwegig. Die junge Frau hatte nach der zweiten Tat ihre Tür regelmäßig verschlossen und das nur noch einmal vergessen – nämlich am 21. Februar 2016. Prompt tauchte der Angeklagte wieder auf und wurde von dem Opfer mit einem Schrei und einem Schlag in den Rücken vertrieben.
Die missbrauchte Studentin wurde nicht vernommen. Richter Baasch erklärte, man könne ihr aufgrund des Geständnisses die Aussage ersparen.
Der Staatsanwalt beantragte 14 Monate auf Bewährung, die Verteidigerin ein Jahr, ebenfalls auf Bewährung.
Der Richter beließ es bei einer elf Monaten Bewährungsstrafe und verhängte zudem eine Geldauflage von 1000 Euro.