Frank Peter, Anwalt der Tochter: „Der Angeklagte ist ein Machtmensch“, der seine Familie „dressiert“ habe. Dass sich die Tochter nach sehr langer Zeit dazu entschlossen habe, dem ein Ende zu setzen und den Vater anzuzeigen, mache die Aussage schwierig. Der Vorwurf des Verteidigers Johann Schwenn, die Tochter sei die Strippenzieherin in einem Komplott aller vermeintlichen Opfer gegen seinen Mandanten, wies Peter scharf zurück. „Ich weiß nicht, was ein Opfer in einem derartig komplexen Sachverhalt noch mehr tun kann, damit eine Verurteilung stattfinden kann.“ Er forderte eine Haftstrafe nicht unter zehn Jahren.
Julia Hoffmann, Anwältin einer der Enkeltöchter: „Als Frau, als Tochter und als Enkelin bin ich erschüttert über die Schilderungen der Zeugin. Es muss einem Spießrutenlauf gleichgewesen sein, wie sich die Frauen der Familie im Beisein des Angeklagten verhalten mussten.“ Ein trägerloses Kleid sei „keine Einladung, es herunterzureißen“. Der Angeklagte habe ein „tierisches Verhalten“ an den Tag gelegt. „Es schmerzt mich, wenn er hier grinst, Einsicht ist nicht erkennbar.“ Wenn er zumindest mit einem Geständnis den Opfern ein kurzes Verfahren ermöglicht und somit die erniedrigenden Aussagen erspart hätte, wäre das ein Schritt auf den richtigen Weg gewesen. Sie schloss sich dem Staatsanwalt an.
Wolfram Schädler, Anwalt der anderen Enkelin und deren Freundin: „Seit meine Mandantin ein Kind war, musste sie mit den Dämonen fertig werden, die der Angeklagte in ihren Kopf gepflanzt hat.“ Auch er sah keine Hinweise auf ein Komplott, „um den Patriarchen zu köpfen“. „Wussten Sie, was Sie anrichten?“, wandte er sich an den Angeklagten, der wie bisher schwieg. Schädler zählte auf, wie die junge Frau litt: Sie ritzte sich, hatte chronische Schmerzen. Auch Schädler stellte keinen eigenen Strafantrag. „Aber ich meine, dass das Gericht eine höhere Strafe als die vom Staatsanwalt geforderte verhängen sollte.“
Johann Schwenn, Verteidiger des Angeklagten: „Belastbare Sachbeweise gibt es nicht“, sagte er. Der Staatsanwaltschaft warf er „einseitige Beweisführung“ vor. Schwenn blieb dabei, dass alle Opfer sich zu einem Komplott entschlossen hätten, aus „wirtschaftlichen Motiven“. Den selbstverfassten Zeitstrahl mit Notizen zu den Übergriffen, an dem entlang sich die Tochter während des Prozesses orientierte, wertete Schwenn als „Lügengerüst“. Schwenn begründete das Komplott mit dem „manipulatorischen Geschick“ der Tochter: „Menschen lügen für sie“, sagte er. Die Nacktfotos seiner Tochter, die im Safe des Angeklagten gefunden wurden, seien diesem „untergeschoben“ worden. Er forderte einen Freispruch, Entschädigung für die U-Haft und bat um eine Verwarnung wegen des Besitzes des Revolvers.
Die Vorgeschichte:
Opferanwalt misstraut Zeugen
Ersatzrichter muss bald ran
Tochter bezichtigt Vater der Serienvergewaltigung
Eine Zeugin unter Anklage
Zeugin kommt in Sexprozess das Kotzen
Man zieht sich hier selisch aus
Mögliches Alibi im Sexprozess
Ein verbotener Satz im Sexprozess
Eine Zeugin verschwindet im Sexprozess
Gericht hebt Haftbefehl auf
"Kümmerer" in der Schusslinie
Nacktfotos der Tochter im Safe