Kein Tatnachweis gegen mutmaßliche Drogendealer – Aktion des Spezialkommandos war rechtmäßig SEK-Einsatz: Akte wird geschlossen

Von Manfred Scherer
Die Festnahmeaktion des Spezialeinsatzkommandos erregte in der Nacht vom am 16. auf den 17. Juni großes Aufsehen. Das Foto machte ein Leser, der nicht namentlich genannt werden möchte. Foto: red

Großes Aufsehen, wenig Ertrag: Die Akte eines schief gelaufenen Einsatz des SEK gegen vier mutmaßliche Drogendealer Mitte Juli wird zugeklappt. Mangels Tatnachweis. Einer aus dem Quartett sitzt dennoch in Haft. Wegen Betrugsverdachts. Der von den Festgenommenen als zu brutal geschilderte SEK-Einsatz wurde als rechtmäßig eingestuft.

 
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Der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel bestätigt auf Nachfrage dieser Zeitung: Das Ermittlungsverfahren gegen die Männer, die am 16. Juli von einem Spezialeinsatzkommando in der Brandenburger Straße und in der Kulmbacher Straße festgenommen werden sollten, ist eingestellt worden, weil ein Tatnachweis für den damals im Raum stehenden Drogendeal nicht habe geführt werden können. Wie berichtet, hatte die Polizei in dem von den Männern gefahrenen Audi leichte Spuren von Rauschgift gefunden, Rauschgift selbst jedoch nicht.

Geflüchteter Verdächtiger spricht mit dem Kurier

Während das SEK damals drei Männer vorübergehend festnahm, war ein vierter Mann ziemlich schnell auf den Beinen: Er entkam während des von Zeugen als chaotisch und laut geschilderten Einsatzes. Die Fahndung nach dem 23-Jährigen, bei der auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt wurde, erregte in der Nacht großes Aufsehen. Während die Polizei vergeblich nach dem 23-Jährigen suchte, wandte der sich an den Kurier und behauptete, er sei nur aus einem Grund vor dem Einsatzkommando geflüchtet: nämlich aus Angst. Ein weiterer aus dem Quartett, ein 21-Jähriger erhob im Gespräch mit unserer Zeitung schwere Vorwürfe: Sein blaues Auge stamme von den Polizisten.

Staatsanwalt: Bislang keine Anzeigen gegen Beamte

Die in unserer Zeitung veröffentlichten Vorwürfe – dabei ging es auch um Sachbeschädigung – sind laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Potzel geprüft worden, obwohl es bislang keine Anzeige gegen die SEK-Beamten gegeben habe.

Keine Anhaltspunkte für Straftaten durch das SEK

Potzel erklärte, es habe sich kein Anhaltspunkt für eine Straftat der SEK-Beamten ergeben. Der Leitende Oberstaatsanwalt betonte, dass die Polizei bei Festnahmen durchaus unmittelbaren Zwang anwenden dürfe. Berichte von Zeugen, die SEK-Leute hätten bei der Aktion einen Mann mit einer Eisenstange geschlagen, konnten laut Potzel nicht erhärtet werden, überdies: „Das SEK hat in seiner Ausrüstung keine Eisenstangen.“

Betrugsverdacht erhärtet sich

Dass einer der vier Männer trotz Einstellung des Vorwurfs eines Drogendelikts im Gefängnis sitzt, liegt an anderen, parallel laufenden Ermittlungen gegen den 23-Jährigen. Potzel zufolge hatte es schon vor der SEK-Aktion Mitte Juli Hinweise gegeben, dass der 23-Jährige ein Betrüger sein könne. Dieser Verdacht habe sich mittlerweile so erhärtet, dass der Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft jetzt einen Haftbefehl erließ. Der Verdacht lautet auf 39 Fälle des Betruges. Über konkrete Details der Betrugsvorwürfe wollte der Leitende Oberstaatsanwalt zum derzeitigen Stand der Ermittlungen keine Auskunft geben.

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