Sprung über die Leitplanke
Doch Landendörfer und sein Anwalt finden, der Teilschulweg sei immer eine Gefahr für das Kind. Wenn sich zwei Autos begegnen oder ein Landwirt auf der Straße fahre, werde es eng. „Soll er dann einen Stabhochsprung über die Leitplanke machen?“ Das Kind sei schutzlos möglichen kriminellen Übergriffen ausgesetzt. „Dem Landratsamt geht’s nur ums Geld“, kritisierte Landendörfer.
In einem Gutachten der Polizeiinspektion Stadtsteinach aus dem Jahr 2007 wird der Schulweg als „besonders gefährlich und beschwerlich“ bezeichnet. Er sei kurvenreich, teils unübersichtlich und ohne Fußweg, was in vor allem in den Wintermonaten schwer begehbar mache.
Im Sommer Verhältnisse anders
Der Vorsitzende Richter war der Ansicht, es handele sich generell um „eine wenig befahrene Straße“. Auch andere Schüler würden auf ihrem Schulweg nass, hätten wenig Licht und müssten die Straßenseite wechseln.
Die Vertreterin des Landratsamts, Kathrin Limmer, konnte ebenso keine ganzjährige „besondere Gefährlichkeit“ erkennen. Weder die Polizei noch der Verkehrssicherheitsbeauftragte im Landratsamt würden das so sehen. Diese müsse jedoch gegeben sein, damit eine Beförderung erfolgen könne. Ein elfjähriger Schüler sei in der Lage, den Weg in den Sommermonaten allein zu bewältigen. Im Vergleich zum Gerichtsbescheid vom August habe sich keine neue Sachlage ergeben. Wegen Landendörfers Widerspruch war es überhaupt zur mündlichen Verhandlung gekommen.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Vorsitzende Bernd Stammberger sagte, er verstehe nicht, warum die Eltern in den Monaten Mai bis Juli und zwei Wochen im September das Kind fahren oder begleiten könnten. Diese hätten selbst eine Verantwortung gegenüber dem Schüler. Ihn nicht zur Schule zu schicken, wie es die Familie schon getan habe, sei keine Lösung.