Zehnjähriger soll auf unbeleuchteter Landstraße zum Schulbus laufen - Landratsamt Kulmbach arbeitet an Lösung Schulweg: Die Gefahr am Morgen

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Wann immer es geht, holt Günter Landendörfer seinen Stiefsohn Marc vom Bus ab oder begleitet ihn auf dem Weg. Der Zehnjährige muss sonst über eine unbeleuchtete Landstraße allein bis zum Bus laufen.Foto: Ronald Wittek. Foto: red

Die Angst läuft mit. Jeden Tag. Seit Schulbeginn. Der zehnjährige Marc soll von Ziegenburg im Landkreis Kulmbach nach Marktschorgast laufen. Rund 1,3 Kilometer weit auf einer unbeleuchteten Landstraße, zum Teil an der Leitplanke entlang. Die Eltern kämpfen seit Ende August dafür, dass es eine sichere Lösung für den Buben gibt, liegen mit dem Landratsamt Kulmbach im Streit. Möglich, dass sich jetzt eine Lösung abzeichnet.

 
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Bis Ende des vergangenen Schuljahres gab es kein Problem für Marc. Er besuchte die Grundschule in Marktschorgast. Den Weg dorthin legte er mit einem Bus zurück, der ihn vom kleinen Ziegenburg nach Marktschorgast brachte. "Da galt die Zwei-Kilometer-Grenze für die Schulwegbeförderung", sagt sein Stiefvater Günter Landendörfer (60). "Jetzt allerdings besucht er die Realschule in Gefrees", sagt Günter Landendörfer. "Und da gilt die Drei-Kilometer-Grenze. Das Problem, das wir jetzt haben, habe ich kommen sehen." Marc muss von seinem Wohnort zum Schulbus laufen, der in Marktschorgast abfährt. "Von Ortsschild zu Ortsschild ist das etwas mehr als ein Kilometer. Die Strecke ist gruselig. Es geht steil bergab und bergauf. Wenn sich zwei Autos begegnen, wird es so eng. Soll er dann über die Leitplanke springen?", fragt Marcs Stiefvater.

Frühzeitig lag der Antrag im Landratsamt

Landendörfer sagt, er habe frühzeitig einen Antrag auf Schulwegbeförderung für seinen Stiefsohn gestellt. "Der Schulweg muss entweder sehr gefährlich oder sehr beschwerlich sein, um auch unter der Grenze von drei Kilometern befördert zu werden." Wenn die Strecke nach Marktschorgast einen Gehsteig oder eine Beleuchtung hätte, "dann hätte ich sicher weniger Argumente". Aber: "Ich habe es neulich selbst mal ausprobiert und bin abends nach Hause gelaufen: Man sieht die Hand vor Augen nicht." Zudem gehörten Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 14 Jahren "zur Gruppe risikobelasteter Personen. Auf der Strecke gibt es keine Häuser, nur Grün und Büsche".

Bis August hatte die Familie zwei Autos

Bis August, sagt Landendörfer, habe die Familie zwei Autos gehabt. Jetzt ist es nur noch eines. Seine Frau arbeite Schicht in Bayreuth. "Sie hat jetzt schon gesagt, ich soll sie früh nach Bayreuth fahren, um das Auto zu haben. Dann könnte ich Marc zum Bus bringen. Aber da fahren wir 100 Kilometer am Tag." Aus dem Grund habe er auch gegen den Bescheid des Landratsamts Kulmbach Widerspruch eingelegt, das der Familie in der dunklen Jahreszeit eine Vergütung von 25 Cent pro Kilometer zahlen würde, damit sie den Buben von Ziegenburg nach Marktschorgast fahren könne. Was Landendörfer wurmt: "Würde er in die Mittelschule gehen, könnte er mit dem Bus fahren." Dann wäre die Gemeinde Sachaufwandsträger, nicht der Landkreis. Weil Landendörfer noch keine Antwort aus dem Landratsamt hat, habe er den Zehnjährigen in den vergangenen Wochen seit Schulbeginn mehrfach zu Hause gelassen. "Den Stoff haben wir daheim nachgeholt." An anderen Tagen begleite er den Buben. Morgens zum Bus, am Nachmittag, wenn er von Marktschorgast heim läuft, läuft er ihm entgegen.

Lösung zeichnet sich ab

Im Landratsamt Kulmbach arbeitet man offensichtlich an einer Lösung: "Wir haben den Antrag von Familie Landendörfer nicht abgelehnt. Es wurde Widerspruch gegen unseren Bescheid eingelegt", sagt Rüdiger Köhler, der Geschäftsleitende Beamte der Behörde auf Anfrage unserer Zeitung. Dass die Strecke speziell in der dunklen Jahreszeit gefährlich sei, stehe außer Frage. Das sei schon im ersten Bescheid, der auf den Antrag von Landendörfer vom 29. August das Haus verlassen hatte, bestätigt gewesen, sagt Köhler.

Wahrscheinlich fährt der Bub bald Taxi

Ein neuer Bescheid werde in den den nächsten Tagen das Landratsamt verlassen. "Eine Entscheidung im Sinne der Sicherheit des Kindes", wie Köhler es nennt. Er gehe davon aus, dass der Zehnjährige die fragliche Strecke zumindest für einen Teil des Jahres "mit einem besonderen Verkehrsmittel zurücklegen" könne. In ähnlich gelagerten Einzelfällen "mit besonderen Gegebenheiten im Außenbereich" habe man die Kinder mit dem Taxi den gefährlichen Teil des Schulwegs zurücklegen lassen.     

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