Schlosspark Fantaisie nicht freigegeben
Die Sprecherin der Schlösser- und Seenverwaltung, Cordula Mauß, sagt über die Seen und Wasserläufe in der Zuständigkeit des Freistaates: "Das Betreten der Gewässer ist generell verboten, da die Eisflächen dieser Gewässer in ihrer Tragfähigkeit tückische Unterschiede aufweisen und damit lebensgefährlich sein können." Das gelte für den Hofgarten und die Eremitage in Bayreuth, den Felsengarten Sanspareil und Schlosspark Fantaisie in Donndorf. "Wer dem Verbot zuwiderhandelt, handelt auf eigene Gefahr." Mauß bittet daher nachdrücklich darum, nicht freigegebene Flächen nicht zu betreten und die Warnschilder zu beachten.
Das schützt vor der Haftung im Falle eines Unfalls. Ganz verhindern lässt sich das Übertreten des Verbots allerdings nicht. Die öffentlichen Gelände mit See sind nicht eingezäunt und werden nicht kontrolliert. Dem DLRG-Mann und Polizisten Bergmann ist zumindest kein schlimmer Eisunfall in Oberfranken aus jüngster Zeit bekannt. Bayernweit sei dies anders: "Offenbar sind die Leute bei uns doch ganz vernüftig."