"Ich werde persönlich angegangen"
Das sah Rechtsanwalt Hess anders. Eine Investition in den Hochbehälter sei deutlich günstiger als der Anschluss an die Juragruppe. Er verwahrte sich gegen Vorwürfe gegen seinen Mandanten, dieser sei durch seinen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungzwang der öffentlichen Wasserversorgung schuld am möglichen Aus für die Leupser Wasserversorgung. Dem pflichtete Hampel bei: Die Eigenanlage sei nicht wirtschaftlich, der Antrag des Landwirts spiele keine Rolle. "Es ist voraussehbar, dass es irgendwann nicht mehr geht", meinte auch Richterin Janßen zur Leupser Anlage. Die Bevölkerung müsse mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden, durch die neue Ringleitung sei das in bezahlbarer Weise möglich. Auch der Landwirt meldete sich zu Wort: "Ich werde persönlich angegangen, die Gemeinschaft kaputtzumachen."