Schläger kommt mit blauem Auge davon

Von Stephan Herbert Fuchs
Das Jugendschöffengericht lässt Gnade walten: Ein jugendlicher Schläger kommt mit einem Wochenendarrest und einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro davon.Foto: dpa/Bitta Pedersen Foto: red

Acht Bier und etliche Schnäpse – das war für einen 19-Jährigen aus dem Landkreis Kulmbach die Ausbeute der feuchtfröhlichen Maiwanderung von Himmelkron nach Benk zur dortigen Kerwa. Vor dem Festzelt angekommen, lief der Ausflug am frühen Abend allerdings völlig aus dem Ruder. Er streckte zwei Brüder mit heftigen Faustschlägen nieder. Beide wurden verletzt. Das Jugendschöffengericht veruretilte ihn nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Freizeitarrest und 2000 Euro. Zusätzlich muss er an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen.

 
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In das Urteil einbezogen wurde eine Vorstrafe. Nur wenige Monate vor den Faustschlägen wurde der Angeklagte schon einmal wegen eines ähnlichen Vorfalls verurteilt. Damals nur zu einer Geldauflage in Höhe von 300 Euro und ebenfalls zu einem Anti-Aggressionstraining. Das Geld hat er noch nicht bezahlt, bei der Maßnahme war er bislang auch nicht. Damals hatte der Mann beim Blütentanz in Kupferberg eine junge Frau mit der flachen Hand geschlagen.

Diesmal will sich der Angeklagte zum Retter in anderer Sache aufgespielt haben. Schon am Vortag soll es auf der Benker Kerwa Ärger gegeben haben, an dem der Angeklagte allerdings gar nicht beteiligt war. „Hätten sie sich einfach nur rausgehalten“, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Berner. Es habe nicht den geringsten Grund gegeben, sich einzumischen.

Doch der Angeklagte dachte anders. Der schlug so fest zu, dass beide Brüder heftige Prellungen im Gesicht erlitten. Der eine wurde am Kiefer verletzt, der andere klagte über eine schmerzende Prellmarke. „So etwas habe ich noch nicht erlebt, es war das erste Mal“, sagte der 20-Jährige, während das Gericht aufgrund des Geständnisses des Angeklagten auf die Aussage des 18-jährigen Bruders verzichtete.

Nettes Früchtchen

Die Vorstrafe wegen der Schläge beim Blütentanz in Kupferberg war nicht die einzige, die der Angeklagte auf dem Kerbholz hat. Trotz seiner jungen Jahre war er insgesamt schon fünf Mal ins Visier von Gericht und Staatsanwaltschaft geraten. Dreimal einschlägig, das heißt wegen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung.  Trotzdem sprach sich Stefan Fürst vom Jugendamt dafür aus, den Angeklagten wegen erheblicher Reifeverzögerungen und Entwicklungsauffälligkeiten nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Dazu kommt, dass der Mann als Arbeiter erstmals eine tragfähige berufliche Perspektive hat und dass er aus freien Stückern seit dem Vorfall auf Alkohol  verzichtet. Das konnte er dem Gericht glaubhaft nachweisen.

Staatsanwalt Roland Köhler beantragte trotzdem eine Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten auf Bewährung und zusätzlich eine Geldauflage. Der Anklagevertreter sprach von schädlichen Neigungen. Verteidiger Werner Brandl stufte die Faustschläge dagegen als jugendtypisch ein und forderte eine Geldauflage von 1500 Euro, aber keine Freiheitsstrafe.

Die Jugendkammer urteilte schließlich auf einen Wochenendarrest sowie auf 2000 Geldstrafe, die der Angeklagte binnen fünf Monaten begleichen muss.

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