In das Urteil einbezogen wurde eine Vorstrafe. Nur wenige Monate vor den Faustschlägen wurde der Angeklagte schon einmal wegen eines ähnlichen Vorfalls verurteilt. Damals nur zu einer Geldauflage in Höhe von 300 Euro und ebenfalls zu einem Anti-Aggressionstraining. Das Geld hat er noch nicht bezahlt, bei der Maßnahme war er bislang auch nicht. Damals hatte der Mann beim Blütentanz in Kupferberg eine junge Frau mit der flachen Hand geschlagen.