Schießkino: Bäcker schießt Eigentor

Von Christina Knorz
Symbolfoto: dpa Foto: red

Ein Bäckermeister (68) hat gegen das Schießkino in seiner Nachbarschaft geklagt. Verloren hat er schon, selbst dann, wenn das wohl nicht gebaut wird.

 
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Dass die Jägervereinigung Pegnitz die Schießanlage in der Nachbarschaft von Bäcker B. nicht bauen wird, stand schon vor dem Verhandlungstermin am Donnerstag fest. Dennoch fand der Termin vor Gericht statt und dafür muss der Bäcker jetzt zahlen. Dass er sich mit der Klage auch noch ein Eigentor geschossen hat, wurde ihm selbst auch erst während des Verfahrens klar.

Eigentlich trafen sich der Bäcker, das Landratsamt und die Stadt Pottenstein vor Gericht, um Klage und Eilantrag B.s gegen den Bau einer Schießanlage zu verhandeln. Dann drehte es sich aber um die Schwarz-Nutzung eines Gebäudes. Der Bäcker verzieht in der Verhandlungspause das Gesicht. "Das war ein bisschen ungünstig."

Es sind fast 30 Jahre, meint der Bäcker, dass er den Anbau an sein Haus in Kirchenbirkig gebaut hat. Er beantragte ihn damals als Lager für die Bäckerei. Genutzt hat er ihn dann aber später auch als Wohnraum. Der fehlende Antrag ist ihm "durchgerutscht". Würde das Landratsamt das streng sehen, könnte es juristisch gegen ihn vorgehen. Da man sich aber insachen Klage gegen das Schießkino gütlich einigen will, nimmt man die nicht genehmigte Nutzung als Gegenstand eines Vergleichs. Der besagt, dass B. die Klage zurückzieht und Landratsamt und Stadt die Nutzungsänderung nachträglich durchwinken.

Die Baugenehmigung des Schießkinos können weder Klage noch Eilantrag  stoppen. Die Sorge des Nachbarn, dort könne zu laut geschossen werden, kontert das Landratsamt mit dem Lärmschutzgutachten.

Rechtsanwalt Christian Wiesneth gibt zu, dass sie nicht viel in der Hand hatten. Der Gutachter hatte zwar falsch gerechnet, aber zu Ungunsten seines Mandanten. Außerdem ist es teil der Auflagen, dass der Schießlärm überprüft wird, bevor dauerhaft geschossen wird. "Hält die Anlage die Grenzwerte nicht ein, geht sie nicht in Betrieb", sagt Linda Ketterer, Juristin am Landratsamt.

Da B. seine Klage zurückzieht, muss er die Kosten der Verhandlung und auch die außergerichtlichen Kosten der Stadt Pottenstein tragen. "Ein paar tausend Euro", würden das schon werden, meint Anwalt Wiesneth. Eine außergerichtliche Einigung, die seinem Mandanten die Prozesskosten erspart hätte, sei mit der Gegenseite "nicht zu machen" gewesen.

Der Bäckermeister sagt, er ärgere sich nicht. "Der Prozess war wichtig", sagt er. Jetzt seien die Fehler im Gutachten öffentlich und es müsse neu gerechnet werden.

Die Zukunft der Schießanlage ist ungewiss. Die Jägervereinigung Pegnitz hat sich Ende Juni von dem Projekt zurückgezogen und das der Stadt auch mitgeteilt. Zusammen mit der Schießanlage sollte auch eine Natur- und Umweltschule gebaut werden. "Die Tür für die Umweltschule ist noch einen Spalt geöffnet", sagte Pottensteins Geschäftsstellenleiter Gerhard Thiem-Förster am Donnerstagvormittag vor dem Verwaltungsgericht. Für den Nachmittag hat Bürgermeister Stefan Frühbeißer eine Pressekonferenz angekündigt.

 

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