Hintergrund ist die Diskussion um den Mord an einer Studentin in Freiburg. Dafür ist ein minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan als dringend tatverdächtig in Untersuchungshaft. Der Pressekodex besagt derzeit, dass die Herkunft nur zu nennen sei, wenn zur Tat ein begründeter Sachbezug besteht.