Ahorntal hat 21 Anschlagtafeln, Pegnitz keine einzige - warum? Schaukästen statt Internet

Von Thorsten Gütling
Ahorntal hat 21 amtliche Anschlagtafeln, Heinersreuth, wo unser Foto entstanden ist, eine und Pegnitz keine einzige. Warum ist das so? Foto: Andreas Harbach Foto: red

Einer von elf Schaukästen in der Gemeinde Mistelbach musste weichen. Wegen Bauarbeiten musste er abgebaut werden. Obwohl die Glasscheibe des Kastens im Laufe der Jahre längst blind geworden war, ließ der Protest der Bürger nicht lange auf sich warten. Jetzt muss Bürgermeister Matthias Mann einen neuen Kasten kaufen. Mit Standbein immerhin 450 Euro teuer. Denn ob und wieviele sogenannte Gemeindetafeln es in einer Gemeinde gibt, ist keineswegs Willkür.

 
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Jede Gemeinde verfügt über eine Geschäftsordnung. Darin legen die Stadt- und Gemeinderäte fest, wie sie ihrer Pflicht zur Information der Bürger nachkommen wollen. Schaukästen sind nur eine Möglichkeit. Ein amtliches Mitteilungsblatt oder die Veröffentlichung in einer Tageszeitung eine andere.

In der Gemeinde Aufseß gibt es noch zwölf solcher Tafeln. Allesamt sind sie absperrbar - auch das eine Voraussetzung für den amtlichen Charakter eines Schaukastens. Bürgermeister Ludwig Bäuerlein will daran auch gar nichts ändern. „Weil die Bürger das so wollen“, sagt er. Auch in Haag hält man die zehn Kästen noch für unentbehrlich. „Weil viele ältere Bürger ja noch keinen Internetzugang haben“, sagt Bürgermeister Robert Pensel.

Barrierefreier als das Internet

In Speichersdorf, wo es noch 20 solcher Tafeln gibt, heißt es sogar: Solange noch nicht jeder Bürger einen Internetanschluss hat oder sich nicht damit auskennt, sind Tafeln die barrierefreiste Form der amtlichen Bekanntmachung. Geschäftsleiter Thorsten Leusenrink sagt aber auch: „Sicher wird man in ein paar Jahren darüber nachdenken, ob das noch zeitgemäß ist.“ Gernot Geyer, der Leiter der Rechtsaufsicht am Landratsamt, sagt: „Die elektronische Bekanntmachung über das Internet ist noch nicht vorgesehen, wird aber kommen.“

Die Gemeinde Ahorntal hat 27 Ortsteile und noch 21 amtliche Anschlagtafeln. Dazu kommen noch einmal soviele öffentliche Schaukästen, in denen die Vereine Informationen und Werbung aushängen können. Und das, obwohl alle Bekanntmachungen parallel dazu im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Sehr zum Leidwesen von Verwaltungsleiter Christian Arneth, der für die Bestückung zuständig ist. Aber der Gemeinderat hat es in seiner Geschäftsordnung so festgelegt.

Keine einzige Tafel in Pegnitz

Ganz anders in Pegnitz: Seit der Herausgabe ihres Amtsblattes, unterhält die Stadt keine Schaukästen mehr. Das Internet ist für Bürgermeister Uwe Raab noch aus einem ganz anderen Grund keine Option: „Weil man sich darauf nicht berufen kann.“

In Bindlach gibt es ein amtliches Mitteilungsblatt und deshalb nur noch einen einzigen Schaukasten, in Eckersdorf gibt es immerhin noch einen pro Ortsteil. „Mehr als amtliche Bekanntmachungen und die Termine des Sitzungen des Gemeinderats, hängen wir dort aber nicht mehr aus“, sagt Bürgermeisterin Sybille Pichl. „Den Rest machen wir über den Newsletter unserer Homepage.“ Ganz auf die guten alten Schaukästen möchte sie aber nicht verzichten. Es mache schließlich nicht viel Mühe, die Kästen zu bestücken und vor allem die älteren Bürger blieben immernoch gerne davor stehen.

Ärger in Heinersreuth

In Heinersreuth hatte es vor drei Jahren Ärger um die Schaukästen gegeben. Weil ein Bürger kritisierte, dass die Gemeinde im Zuge von Sparmaßnahmen alle Schaukästen bis auf einen abgebaut hatte. Das hatte auch das Landratsamt kritisiert. Allerdings ohne rechtliche Grundlage. Denn welcher Weg einem Bürger zuzumuten ist, um sich zu informieren, ist nirgendwo geregelt. Der Gemeinderat löste das Problem, indem er einen Teil des Mitteilungsblattes kurzum zum amtlichen Mitteilungsblatt erklärte. Dafür war es nötig, das Impressum des Blattes zu ändern und in der Geschäftsordnung des Gemeinderates auf die Veränderung hinzuweisen.

Das sagt die Gemeindeordnung

In Artikel 26 der bayerischen Gemeindeordnung steht: Satzungen sind im Amtsblatt der Gemeinde bekanntzumachen. Hat die Gemeinde kein Amtsblatt, so sind die Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekanntzumachen. Die amtliche Bekanntmachung kann auch dadurch bewirkt werden, dass die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an Gemeindetafeln oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.

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