Stadträte werfen ihm Tatenlsigkeit vor und schalten die Rechtsaufsicht ein Scharfer Gegenwind für Uwe Raab

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Hans Hümmer kennt sich aus, wenn es um die Gemeindeordnung und ums Haushaltsrecht geht - bei allen Disputen mit Rathaus und Landratsamt in den vergangenen Monaten bekam er letztlich Recht. Foto: Stefan Brand Foto: red

Bürgermeister Uwe Raab bläst zurzeit ein scharfer Wind aus dem Stadtrat entgegen. Da steht der Antrag der FWG im Raum, das Gremium solle eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Raab auf den Weg bringen, da ist sein Verhalten hinter den Kulissen bei den Bemühungen um einen Dorfladen für Trockau in die Kritik geraten. Und jetzt haben mehrere Räte fraktionsübergreifend die Rechtsaufsicht am Landratsamt eingeschaltet. Sie werfen Raab vor, das Haushaltsrecht missachtet zu haben.

 
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Michael Förster (PEG), Heike Lindner-Fiedler (CSU), Hans Hümmer (FWG) und Kilian Dettenhöfer (Junge Liste) werfen Raab vor, gegen die Gemeindeordnung und die kommunalwirtschaftliche Prüfungsordnung verstoßen zu haben. Weil er das Abarbeiten von Beanstandungen des kommunalen Prüfungsverbandes auf die lange Bank schiebe. Und das seit Monaten.

Mehrfaches Nacchfragen

Dabei geht es um die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 - hier hatten die überörtlichen Prüfer in ihrem Bericht vom April insgesamt 39 aus ihrer Sicht fragwürdige Punkte angesprochen. Die Prüfungsverordnung gebe unmissverständlich vor, dass solche Beanstandungen zügig auszuwerten und zu bereinigen seien, sagt Michael Förster im Kurier-Gespräch. "Das ist bisher trotz mehrfacher Nachfragen nicht erfolgt und so sehen wir keine andere Lösung, als die Rechtsaufsicht einzuschalten."

39 Kritikpunkte

Zumal das Landratsamt ja selbst bei der Genehmigung des Haushalts für 2016 die rasche Bearbeitung der mehr als drei Dutzend Kritikpunkte als Auflage eingefordert habe. Passiert sei bisher nichts, auch für die Stadtratssitzung gestern Abend stand das Thema nicht auf der Tagesordnung. Als Konsequenz fordern die Stadträte, auch im Namen ihrer Fraktionen, das Landratsamt darum, "notwendige rechtsaufsichtliche Schritte zu veranlassen, um den gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung zu verhelfen".

Das muss bereinigt werden

Bei der Behörde selbst sieht man das Ganze eher gelassen. Auch wenn der Prüfungsbericht das Datum vom 11. April trage, wisse man nicht, wann der Bericht der Stadt tatsächlich zugegangen ist, sagt Gernot Geyer, Fachbereichsleiter für den Bereich Kommunales  im Landratsamt. Und: Der Bericht enthate zahlreiche Anmerkungen "zu unterschiedlichsten mehr oder weniger bedeutsamen Punkten". Richtig sei, dass die Kommune nun gefordert sei, diese Feststellungen Punkt für Punkt in der Verwaltung "zu überprüfen und darzulegen, wie sie in der Praxis bereinigt werden können".

Landratsamt stellt Mängel fest

Mit Bürgermeister Raab und den Führungskräften der Verwaltung gab es laut Geyer Anfang August ein ausführliches Gespräch, da manche Beanstandungen "Mängel beim Verwaltungsvollzug und der Haushaltswirtschaft der Stadt Pegnitz aufzeigen". Die Konsequenz: Das Abarbeiten aller Feststellungen des Prüfungsverbandes erforderten einen "nicht zu unterschätzenden Zeit- und Verwaltungsaufwand".

Frist verlängert

Die ursprünglich festgelegte Frist zur Bearbeitung des Berichts - der 31. Oktober - wurde deshalb durch das Landratsamt bis zum 15. Dezember verlängert, sagt Geyer. Er ergänzt: "Üblicherweise werden die Stellungnahmen zu den einzelnen Punkten von der Verwaltung ausgearbeitet und dann gesammelt dem Stadtrat zur Behandlung vorgelegt."

Behörde: Das kann dauern

Dem Landratsamt sei bewusst, "dass ein umfangreicher überörtlicher Prüfungsbericht nicht innerhalb weniger Monate abschließend behandelt werden kann". Noch dazu wenn wie in diesem Fall auch noch Punkte aus weiter zurückliegenden Jahren aufgearbeitet werden müssen. Von der Stadt wurde mitgeteilt, dass die Behandlung des Prüfungsberichts in einer Sitzung des Stadtrats im Dezember vorgesehen ist. Seitens des Landratsamtes wurden die notwendigen Schritte unternommen, um die zügige Aufarbeitung der Prüfungstextziffern durch die Stadt zu veranlassen.

Hümmer macht es keinen Spaß mehr

Hans Hümmer, einem der vier Räte, die den Steion ins Rollen brachten, macht seine kommunalpolitische Arbeit so langsam keinen Spaß mehr. Der FWG-Stadtrat fühlt sich geradezu verfolgt. Vom Bürgermeister, von der Rathausverwaltung, auch vom Landratsamt. Der aktuelle Fall: Er wollte Einsicht in die erwähnten Berichte des Prüfungsverbandes nehmen. Dies wurde ihm verwehrt unter Verweis auf die Gemeindeordnung – einen Tag später ruderte die Rechtsaufsicht zurück. Und damit auch das Rathaus.

Wegen Akteneinsicht angefragt

Hümmer hatte beim geschäftsleitenden Beamten Herbert Lauterbach angefragt, betonte dabei, wie er sagt, „dass ich das nicht ohne offizielle Einwilligung von Bürgermeister Raab tun will“. Lauterbach sah kein Problem, ein fester Termin wurde nicht vereinbart. Als Hümmer dann Ende vergangener Woche zufällig am Rathaus vorbeikam, startete er einen Versuch - traf aber weder Lauterbach noch Raab an. Kämmerer Wolfgang Hempfling bekundete ihm, die Prüfberichte nicht vorliegen zu haben. Beim Verlassen des Rathauses traf Hümmer auf den Bürgermeister, schilderte ihm sein Anliegen. Der beschied ihm, er nehme sich der Sache an, er werde von der Verwaltung informiert.

"Wusste nicht, wie mir geschah"

Diese Information kam dann am späten Mittwochnachmittag per Mail. Darin teilte Herbert Lauterbach dem FWG-Mann im Auftrag von Raab mit, eine Einsicht für einzelne Stadtratsmitglieder sei nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt nicht möglich. „Ich wusste echt nicht, wie mir geschah, steht dieser Anspruch doch ausdrücklich in der Gemeindeordnung drin“, so Hümmer im Kurier-Gespräch.

Landratsamt rudert zurück

Dies teilte er dem Landratsamt mit. Das bestätigte ihm wie auch unserer Zeitung nach Anfrage, dass Hümmer im Recht sei. Gernot Geyer, zuständig für die kommunale Fachaufsicht bei der Behörde: „Grundsätzlich haben einzelne Stadtratsmitglieder kein individuelles Akteneinsichtsrecht. Für die Einsicht in Rechnungsprüfungsberichte wurde jedoch vor einigen Jahren in die Gemeindeordnung eine Sonderregelung aufgenommen, die dies zulässt.“

Hinweis an die Stadt

Gegenüber Hümmer wurde Geyer noch deutlicher. Aus Zeitgründen sei eine Prüfung der Nachfrage aus dem Rathaus anhand der „einschlägigen spezialgesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungsprüfung leider nicht erfolgt“. Man werde die Stadt Pegnitz darauf hinweisen, Anträgen von Stadtratsmitgliedern zu diesem Thema zu entsprechen.

Raab: Hümmer darf gerne

Ähnlich äußert sich Bürgermeister Raab: „Unsere Auskunft gegenüber Herrn Stadtrat Hümmer hat sich auf die mündliche Auskunft der Rechtsaufsicht bezogen, mit dem Inhalt, dass es kein individuelles Akteneinsichtsrecht für Stadtratsmitglieder gibt.“ Diese sei dann tags mit dem erwähnten Hinweis auf die Sonderregelung vom Landratsamt ergänzt worden. Raab weiter: „Gerne kann Herr Hümmer deshalb den Prüfbericht im Rathaus einsehen.“ Hümmer versteht die Welt trotzdem nicht mehr. Ständig versuche man, ihm seine ehrenamtliche Arbeit zu erschweren, „da könnte man fast Absicht vermuten“.

Auch da bekam er Recht

Erst jüngst hatte das Rathaus beim Landratsamt angefragt, ob Hümmer als Vorsitzender des Bürgervereins für den Dorfladen in Trockau in Stadtratssitzungen mit abstimmen dürfe, wenn dieses Projekt auf der Tagesordnung steht. Auch da hieß es zunächst, er dürfe nicht, auch hier wurde diese Mitteilung kurz darauf revidiert. „Das macht echt keinen Spaß mehr“, sagt Hümmer noch einmal.

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