Gericht regt Einigung an
Angesichts dessen habe das Gericht angeregt, dass sich die Parteien dahin gehend in Verbindung setzen, ob es denkbar ist, dass die Baufirma die Mängel beseitigt und die Skisprunganlage fertigstellt, so Herrmann: „Wir haben mit der Firma daraufhin Verhandlungen aufgenommen. Ob eine Einigung zustande kommt, ist noch nicht absehbar und hängt im Wesentlichen auch davon ab, ob die Firma Dietz bereit ist, die Mängel fachgerecht zu beseitigen.“
Etwas anders stellt es die Baufirma dar. Und lässt dabei wenig Verhandlungsspielraum erkennen: „Da bisher von der Gegenseite keinerlei Einigungsvorschläge unterbreitet wurden, ist alles weitere bis zum ersten Gerichtstermin völlig offen. Auch werden die Gutachter noch mal gehört, weil die Gegenseite mit den bisherigen Gutachten nicht einverstanden war“, so Geschäftsführer Christian Dietz.