Auf Drängen aus dem Landratsamt: Bindlach sagt Ja zur Straßenausbaubeitragssatzung, will Einsatz aber vermeiden SABS: Zähneknirschend zur Satzung

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Schlaglöcher? Die will man in Bindlach, so gut es geht, nicht nur vermeiden, sondern auch die Straßen in einem so guten zustand erhalten, dass die Bpürger nicht zur Kasse gebeten werden müssen. Trotz SABS. Foto: Archiv/Eric Waha Foto: red

Sie hatten keine andere Wahl: Wie die anderen Gemeinden im Landkreis Bayreuth auch, hat Bindlach jetzt eine Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) beschlossen. Eng angelehnt an die bayerische Mustersatzung, nach kurzer Diskussion ausgestattet mit einigen Bindlacher Besonderheiten. Und: Beschlossen "mit Zähneknirschen", wie Bürgermeister Gerald Kolb (FW) sagt.

 
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Seit rund zwei Jahren steht das Landratsamt der Bindlacher Verwaltung mit dem Thema auf den Füßen. Schon für 2015 hätte Bindlach eine SABS einführen sollen, "am 27. April 2015 haben wir dazu eine Absichtserklärung erlassen", sagt Kolb bei seinem Rückblick auf das Thema, das ihm sichtlich gar nicht schmeckt. Er sei, sagt Kolb am Montagabend in der Sitzung des Gemeinderats, sehr verwundert, "dass das Thema mit der Vehemenz durchgezogen wird. Die Satzung stammt aus dem Jahr 1974. Und 43 Jahre danach wird sie so rigoros eingefordert". Auch von Gemeinden, die keine Stabilisierungshilfe bekommen. Und von Bindlach, "obwohl wir stets eine freie Finanzspanne erwirtschaften".

Einmalbeiträge sind einfacher

Ähnlich wie die anderen Gemeinden im Landkreis wolle sich Bindlach an die Einmalbeiträge halten, also auf die Einführung wiederkehrender Beiträge - wie es auch möglich wäre - verzichten. "Es gibt kaum Rechtsprechung zu den wiederkehrenden Beiträgen", sagt Kolb. Außerdem sei es problematisch, die richtigen Abrechnungsbeiete zu bilden. Was den gemeindlichen Anteil angeht, wolle man einen Sonderweg gehen, sagt Kolb: Die Gemeinde wolle den maximal möglichen Anteil ausschöpfen - und damit die Bürger weniger belasten. Was, wie Verwaltungsleiter Karl-Heinz Maisel sagt, den gemeindlichen Anteil etwa beim Ausbau von Gemeindestraßen von 20 auf 35 Prozent erhöhen würde. "Wir übernehmen 50 Prozent mehr", sagt Maisel.

Überbreite? Quatsch!

Werner Fuchs (CSW) und Berthold Just (CSU) bemängelten, dass es nicht sein könne, das Bürger auch dann zur Kasse gebeten werden könnten, wenn die Fahrbahn auf Überbreite ausgebaut werden müsse. Auch wenn der Anteil der Bürger mit 15 Prozent der umlegungsfähigen Kosten vergleichsweise gering sei. Diesen Paragrafen müsse man sich "schon genau anschauen", stimmt Just Fuchs zu. Auch wenn er "wiederkehrende Beiträge für gerechter halte, weil dann alles auf mehr Schultern verteilt würde", sagt Just, werde der Gemeinderat "die Satzung ja unter dem Grundprinzip beschließen, sie nicht anzuwenden".

Nur die Deckschicht reicht nicht

Auf Nachfrage von Wolfgang Fischer (Bergliste) sagt Maisel, er gehe davon aus, dass die Bürger nicht bereits zur Kasse gebeten würden, wenn die Asphalt-Deckschicht erneuert werde. "Das ist noch keine Verbesserung und nicht beitragspflichtig", sagt Maisel. Um die Bürger - sollten sie zahlen müssen - weiter zu entlasten, soll die Bindlacher SABS auf Anregung von Neithard Prell (WG) außerdem um den passus ergänzt werden, dass "sowohl Ratenzahlung als auch die Verrntungsmöglichkeit eingeräumt wird". Das gebe, sagt Maisel, "das Abgabengesetzt bereits her", solle aber in der Satzung ergänzt werden.

Mehr Geld für die Instandhaltung

Grundsätzlich werde die Gemeinde, sagt Bürgermeister Kolb, "abschnittsweise mehr Geld in die Hand nehmen müssen" und in die Substanz des Straßennetzes zu investieren, "um mehr Aufschub für die Bürger zu erreichen". Einen zeitlichen Aufschub für die Satzung wird es nicht geben. Die Anregung Prells, die Satzung mit dem 1. August und nicht mit dem 1. Juli in Kraft treten zu lassen, verpufft am Montagabend. "Wir spielen schon zu lange mit dem Datum", sagt dritter Bürgermeister Werner Hereth (SPD). Ausdrücklich "zähneknirschend", wie Kolb sagt, stimmte der Gemeinderat der Satzung schließlich zu.

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