Doch erst soll die Rathausverwaltung noch einmal mit dem Landratsamt verhandeln Sabs: Räte wollen notfalls klagen

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Einfach so hinehmen wollen die Pegnitzer Räte die Auflagen des Landratsamtes in Bayreuth beim Thema Sabs nicht. Foto: Archiv/Ralf Münch Foto: red

Sie wird kommen, auch in Pegnitz – die Straßenausbaubeitragssatzung (Sabs). Aber: Der Stadtrat will seinen eigenen Weg gehen, will der Vorgabe des Landratsamtes, sich an einer Mustersatzung zu orientieren, nicht so ohne weiteres folgen. Und beschloss daher am Mittwochabend mit 13:6 Stimmen, notfalls Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

 
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Das hatte das Gremium schon vor einigen Wochen entschieden, nachdem das Landratsamt die im Dezember gebilligte Sabs-Satzung beanstandet hatte (wir berichteten). In der Zwischenzeit hatte die Rathausverwaltung noch einmal bei der Regierung von Oberfranken nachgehakt. Und bekam den Bescheid, dass „alle Beanstandungen des Landratsamts zutreffend sind“. Und damit auch sämtliche Passagen der Satzung, in denen die Kommune ihren Bürgern entgegenkommen wollte.

Die Sicht des Bürgermeisters

Das wiederum war Anlass für Bürgermeister Uwe Raab, den Punkt erneut zum Stadtratsthema werden zu lassen. Weil aus Sicht der Verwaltung eine Klage gegen die Vorbehalte des Landratsamtes kaum Aussicht auf Erfolg habe. So schätzte auch Werner Mildner (SPD) die Lage ein. Er verlas eine Stellungnahme des verhinderten Fraktionssprechers Jürgen Prinzewoski. Auch die SPD sei nach wie vor gegen eine zusätzliche Belastung der Bürger, aber man könne sich den Argumenten der Behörde in Bayreuth nicht widersetzen, „weil wir sonst eine erneute Klatsche vor dem Verwaltungsgericht beziehen“, so Mildner in Anspielung auf das Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Kommune für den Ex-Gasthof Herlitz in Trockau, in dem ein Dorfladen geplant war.

Beschluss des Stadtrats wirklich rechtswidrig?

Ganz anders die Meinung von FWG-Sprecher Thomas Schmidt. Er bezweifelte, dass der Beschluss des Stadtrats kontra Landratsamt wirklich rechtswidrig sei: „Ist er das?“ Denn die Mehrbelastung der Bürger durch eine höhere Grundsteuer – einst eingeführt, um eine Sabs zu vermeiden – werde dabei einfach zu wenig berücksichtigt. Diese Pegnitzer Besonderheit gelte es zu würdigen, „das ist eine Sonderstellung“.

FWG und CSU und PEG einig

Ganz ähnlich die Einschätzung von CSU-Sprecher Manfred Vetterl. Die vom Landratsamt immer wieder zitierte Mustersatzung besitze keine „gesetzesähnliche Eigenschaft“. Und nicht immer spiegele sich die Ansicht der Regierung auch in der Rechtsprechung wider. Sein Vorschlag: Die Stadt solle noch einmal in Verhandlungen mit dem Landratsamt eintreten, um auszuloten, was denn nun wirklich machbar ist. Dem schloss sich für die Pegnitzer Gemeinschaft (PEG) Michael Förster an: „Wir haben diesen Beschluss im Sinne der Bürger gefasst, jetzt sollten wir auch danach handeln.“ Sollte sich im Gespräch mit dem Landratsamt keine Lösung ergeben, sollte die Stadt klagen. Dieser von Manfred Vetterl eingebrachte Vorschlag wurde letztlich mit der erwähnten Mehrheit verabschiedet. Vor allem gegen das Votum der SPD-Räte.

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