Bürgermeister wettert gegen der Beiträge für den Straßenausbau SABS: Kaniewski deutet Einlenken an

Von Dieter Jenß
Kommunalwahl 2014, Kurier-Wahlmobil, Glashütten, Hartmut Wagner am 26.02.2014. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Die Empörung über die Forderung von Beitragssatzungen für den Straßenausbau ist in Glashütten immer noch groß. Landrat Hermann Hübner und die Kommunale Rechtsaufsicht hatten die Gemeinden bereits vor längerer Zeit dazu aufgefordert, Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) zu erlassen. Bürgermeister und Gemeinderat stecken nun in einem Dilemma. Ein Ausweg muss her.

 
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Bekanntlich wehren sich Bürgermeister Werner Kaniewski und der Gemeinderat seit fast zwei Jahren. Sie lehnen es ab, die vom Landratsamt geforderte Satzung zu beschließen. Ausdruck fand dies auch in der gemeinsam mit den Verantwortlichen der Gemeinde Mistelgau initiierten Solidaritätsaktion mit den knapp 500 von rund 2000 Gemeinden und Städte in Bayern, die bisher keine SABS hatten. Der Verwaltungsgerichtshof habe zwar zuletzt mit der Entscheidung vom 9. November die Gemeinde Hohenbrunn gezwungen, Ausbaubeiträge zu erheben. Aber dabei stelle sich die Frage nach der Gerechtigkeit, so Kaniewski. „Das müssen uns mal die Landespolitik und die schlauen Abgeordneten, die das beschlossen haben, erklären.“

Rechtsaufsicht macht Druck

Und in der Tat sei vieles nicht nachzuvollziehen, wie seitens der Aufsichtsbehörde in Bayreuth vorgegangen wird. Für Kopfschütteln während der Bürgerversammlung sorgte auch der Hinweis, wonach das Landratsamt Kulmbach den dortigen Kommunen einen Ermessensspielraum beim Thema Beitragssatzung lasse.

Gemeinderat Michael Neuner (CSU) brachte es auf den Punkt. „Wie können wir unseren Bürgern erklären, dass die, die an der Staatsstraße in der Bayreuther Straße und an der Kreisstraße in der Frankenhaager Straße wohnen, sich nur beim Gehsteig beteiligen müssen, während die Bürger in der Schulstraße, einer Ortsstraße, voll zur Kasse gebeten werden?“, fragte Neuner. Das schreie doch zum Himmel.

Die Rechtslage für die Beitragssatzung ist eindeutig

Die Front steht. Das Landratsamt hat die Gemeinde Glashütten inzwischen aufgefordert, „aufgrund der mehr als eindeutigen Rechtslage“ eine Satzung zu erlassen. Auch bei der Dienstbesprechung der Bürgermeister in dieser Woche im Landratsamt stand die Beitragssatzung auf der Tagesordnung – verbunden mit der eindringlichen Mahnung an die Gemeinden, ihre Hausaufgaben zu erfüllen. „Wir haben nur die Wahl zwischen Pest und Cholera“, schimpfte Bürgermeister Kaniewski. Das alles sei nichts anderes als vom Freistaat gewollte Abzocke.

Wie schon in den vergangenen Monaten kritisierte der Bürgermeister auch den Bayerischen Gemeindetag. Diese Institution sollte eigentlich die Interessen der Kommunen wahrnehmen. Stattdessen habe der Gemeindetag für die Festlegung der Satzung als „Sollvorschrift“ im Gesetz gestimmt.

Weiter so oder einlenken?

Die Vernunft kehrt ein. „Unser Problem im Gemeinderat ist jetzt zu entscheiden, ob wir an unserer Aussage festhalten und bei einer Nichtumsetzung der Satzung eine Ersatzvornahme des Landratsamts in Kauf nehmen“, machte Kaniewski klar.

Die Rechtsaufsicht würde in diesem Fall anstelle der Gemeinde eine Beitragssatzung nach dem Muster des Gemeindetages erlassen, so der Bürgermeister. Daran gibt es dann nichts mehr zu rütteln. Andernfalls könnte auch der Gemeinderat die geforderte Satzung für die Bürgerbeiträge beschließen. Dann sei es möglich, zu variieren und die Beteiligungssätze der Bürger selbst festzulegen.

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