Eine Stunde Zeit, zu packen Roma-Familie aus Eckersdorf abgeschoben

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 Foto: red

Am Mittwoch kam der kleine Faik nicht in den Kindergarten in Donndorf. Und keiner wusste warum. Erst abends erfuhr die Leiterin Marianne Schmitt: Der Roma-Junge und seine Familie waren abgeschoben worden. Zurück nach Serbien. Aber Faik war tapfer: Geweint hat er nicht.

 
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Die Polizei kam ganz früh am Morgen. Um fünf Uhr klingelten die vier Beamten bei der Flüchtlingsunterkunft in Eckersdorf. Es war „auch für die Familie überraschend." Mit dabei war ein Mitarbeiter des Ausländeramtes Bayreuth.

Eine Stunde Zeit, zu packen

Die Familie hatte eine Stunde Zeit, ihre Koffer zu packen. Die Sachen für Faik Januzi, seine Schwester Atema (3), Vater Ferdi und Mutter Solenita, beide unter 30 Jahre alt. Sie waren im Mai vergangenen Jahres nach Deutschland geflohen, aus der Republik Serbien.

Faik und seine Schwester Atema waren „traumatisiert" nach Deutschland gekommen, berichten diejenigen, die mit ihnen zu tun hatten. Und die ihren Namen nicht lesen möchten. Die Kleinen hätten „verstört" gewirkt. Vor allem der Junge sei in seinem Verhalten sehr auffällig gewesen – und das Jugendamt reagierte.

Familienhilfe eingesetzt

Die Leiterin des Kindergartens bestätigt, dass seit einem halben Jahr eine Familienhilfe eingesetzt war. Eigens für den kleinen Faik. Und sie bestätigt, dass diese Hilfe viel gebracht habe. Noch am Tag, bevor Faik und seine Familie abgeholt wurden, hatte die Mutter die kleine Atema im Kindergarten angemeldet.

Den Hut auf bei solchen Aktionen hat die Ausländerbehörde, die beim Landratsamt angesiedelt ist. Es handelte sich bei der Maßnahme nicht um eine „Abschiebung" in das Herkunftsland, also die Republik Serbien, sondern um eine „Überstellung" im Rahmen des Dubliner Übereinkommens (DÜ) nach Schweden, heißt es am Landratsamt.

Unzulässiger Asylantrag

Grundlage für diese Überstellung von Faiks Familie ist der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), mit dem festgestellt worden ist, dass die Stellung eines Asylantrages für die Familie Januzi in Deutschland unzulässig ist und zugleich die Abschiebung nach Schweden angeordnet worden ist.

Unzulässig ist die Stellung des Asylantrages in Deutschland deshalb, weil sich die Familie vor der unerlaubten Einreise nach Deutschland in Schweden, einem sicheren EU-Land, aufgehalten hat.

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