Die Aachener Richter gingen am Freitag von einer „erheblichen Gefährlichkeit“ des psychisch kranken Mannes aus. Er habe in seiner Wahnvorstellung gehandelt, von den kleinen Kindern „existenziell bedroht“ zu werden, und sei schuldunfähig.
Rohrreiniger auf Spielplätze gestreut
Redaktion 09.03.2018 - 13:43 Uhr