186 Euro eingeklagt – Prozess kostet ihn 75 Euro Richter W. verliert vor Gericht

Peter Engelbrecht
 Foto: red

Der Bayreuther Amtsrichter W. hat mit einer Klage gegen den Freistaat erneut die Justiz beschäftigt. Das Verwaltungsgericht wies sein Begehren auf Erstattung von Prozesskosten in Höhe von 186,16 Euro allerdings als unbegründet zurück. Damit muss er die Prozesskosten von 75 Euro übernehmen.

 
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Das jüngste Verfahren vor der 5. Kammer hat eine längere Vorgeschichte. Anfang August 2008 ging es vor der gleichen Kammer des Verwaltungsgerichtes um eine Anordnung seines Dienstvorgesetzten, Landgerichtspräsident Manfred Werth, W. solle sich amtsärztlich untersuchen lassen. Ein Kollege hatte dem mit seinen Nachbarn seit Jahren zerstrittenen W. in einem Urteil paranoide Züge und Verfolgungswahn unterstellt. Dies hatte der Betroffene immer bestritten und behauptet, man wolle ihn auf diesem Wege als missliebigen Richter loswerden.

Im Zuge der Verhandlung hatte der Vizepräsident des Landgerichtes, Dr. Jörn Bernreuther, mitgeteilt, dass es unter anderem eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Bayreuther Oberbürgermeisters Dr. Michael Hohl gegen W. gibt. Daraufhin klagte W. im Oktober 2008 gegen die Stadt mit dem Ziel, der Oberbürgermeister solle seine Äußerungen, mit denen er die Dienstaufsichtsbeschwerde begründete, unterlassen. Im Februar 2009 wurde die Stadt schließlich dazu verurteilt, eine bestimmte Äußerung nicht mehr zu wiederholen. Weitere Begehren W.s wurden damals vom Verwaltungsgericht allerdings zurückgewiesen.

W. wollte jetzt die 186,16 Euro Prozesskosten, die ihm bei der Klage gegen die Stadt entstanden waren, vom Freistaat zurück haben. Er begründete seinen Anspruch nunmehr damit, dass es ohne das Verhalten seines Dienstherren nicht zum Bekanntwerden der Dienstaufsichtsbeschwerde in der Öffentlichkeit gekommen wäre. Denn der Kurier hatte über den Prozess berichtet. Der Präsident des Verwaltungsgerichtes, Karl-Friedrich Richter, sagte im Urteil, der Freistaat müsse die Prozesskosten nicht ersetzen, da die Fürsorgepflicht nicht verletzt worden sei und W. auch keinen Anspruch auf Schadenersatz habe.

W. war zum Prozess nicht erschienen und hatte zuvor angeregt, das Urteil ohne öffentliche Verhandlung auf schriftlichem Weg herbeizuführen. Er ist im Amtsgericht unter anderem für Betreuungssachen und Pflegschaften verantwortlich. Sein Chef, Landgerichtspräsident Manfred Werth, war vor Gericht anwesend, äußerte sich allerdings nicht zur Sache selbst. Er forderte, die Klage abzuweisen.

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