Rechtsaufsicht contra Gemeinderat

Von Moritz Kircher
Trinkwasser in Eckersdorf: Der Gemeinderat weigert sich, einen rechtswidrigen Rabattbeschluss aufzuheben. Symbolfoto: dpa Foto: red

Zweimal hat das Landratsamt den Eckersdorfer Gemeinderat gewarnt. Jetzt macht die Rechtsaufsicht ernst und kippt einen Ratsbeschluss, der Großabnehmer von Trinkwasser auf Kosten aller anderen Abnehmer rechtswidrig begünstigt. Rechtswidrig - so nennt das Landratsamt den Rabatt in aller Deutlichkeit. Das Mittel, zu dem die Aufsichtsbehörde nun greift, hat sie seit mehr als zehn Jahren nicht anwenden müssen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Vom Wasserrabatt profitieren vor allem einige wenige Landwirte im Ort. Doch so ein Rabatt ist gegen das Gesetz. Darauf hat das Landratsamt die Gemeinde in den vergangenen Monaten mehrfach hingewiesen. Und jedes Mal sagte der Gemeinderat: Juckt uns nicht. Wir lassen es drauf ankommen. Es sei ja gerade Sinn und Zweck der Ausnahmeregel, die Landwirte zu fördern, hieß es in einer Sitzung im April.

Gemeinderat mit Narrenfreiheit

Und offenbar hat ein Gemeinderat bei solchen Gesetzesverstößen eine gewisse Narrenfreiheit. Zwar kommt dann irgendwann die nächsthöhere Behörde und sorgt dafür, dass geltendem Recht genüge getan wird. Mehr passiert aber nach Auskunft von Landratsamtssprecher Michael Benz nicht. Er sagt: "Gemeinderatsmitglieder wegen rechtswidriger Beschlüsse zu belangen, dürfte kaum möglich sein, soweit der Gemeinde dadurch kein Schaden entsteht."

Der Gemeinde ist kein Schaden entstanden. Die Wasserversorgung ist eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung. Das bedeutet, dass alle Kosten auf die Abnehmer umgelegt werden müssen. Wenn also Großabnehmer weniger zahlen müssen, könnte das bedeuten, dass die normalen Wasserbezieher mehr zahlen.

Schaden für die normalen Wasserbezieher

Und so ist wohl auch immer noch im Fall von Eckersdorf. "Wir schließen nicht aus, dass sich durch den rechtswidrigen Rabatt die Gebühr für die übrigen Wasserabnehmer erhöht hat", sagt Benz. "Wenn auch nur geringfügig." Also: kein Schaden für die Gemeinde, aber wohl ein Schaden für die normalen Wasserbezieher in der Gemeinde.

Aber was ist jetzt mit denen, die zu viel für ihr Wasser bezahlt haben? Und das jahrelang. Die Gebührenbescheide der vergangenen Jahre seien bestandskräftig geworden, heißt es aus dem Landratsamt. Der Behördensprecher weiter: "Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung eventuell zu viel gezahlter Gebühren ist deshalb grundsätzlich nicht gegeben." Beschwerden seien direkt an die Gemeinde zu richten, die für die Wasserversorgung und die Preisgestaltung zuständig ist.

Störrisch gegen geltendes Recht verstoßen

Dass das Landratsamt den Wasserrabatt jetzt über den Gemeinderat hinweg aufheben wird, stelle "das absolut letzte Mittel dar, um rechtswidrigem Handeln von Gemeinden entgegenzutreten", sagt Michael Benz. Der Rechtsaufsicht sehe sich sonst vor allem in beratender Funktion. Seit mehr als zehn Jahren hat sie keinen Gemeinderatsbeschluss mehr kassieren müssen. Das zeigt, wie störrisch der Eckersdorfer Gemeinderat in diesem Fall gegen geltendes Recht verstoßen hat.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung hatte sich der Gemeinderat wiederholt dagegen entschieden, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Davor hatte das Landratsamt zuletzt im April darauf gedrängt - ohne Erfolg. Seit Jahren gilt in Eckersdorf: Wer mehr als 400 Kubikmeter Wasser verbraucht, zahlt ab dem 401. nur noch weniger als die Hälfte. Das bedeutet aktuell für Großabnehmer pro Jahr eine summierte Ersparnis von rund 16.000 Euro. Eckersdorf ist die einzige Gemeinde im Landkreis, die eine solche Rabattregel hat.

Schon vor 20 Jahren erster Hinweis auf den Rechtsbruch

Der Rabatt hätte schon vor fast 20 Jahren fallen müssen. Ende des Jahres 1996 hatte das Landratsamt alle Gemeinden darauf hingewiesen, einen Beschluss zu fassen, der Rabatte aufhebt und spätestens zum 1. Januar 1997 greift.

Die zugrunde liegende Satzung in Eckersdorf sei nicht rechtswidrig, sondern dazu gefasste Beschlüsse des Gemeinderates, teilt das Landratsamt mit. Deshalb sei der rechtswidrige Rabatt erst während eines Widerspruchsverfahrens aufgefallen. Ihren 20. Geburtstag wird die die gesetzeswidrige Vergünstigung wohl nicht mehr erleben. Die Rechtsaufsicht greift jetzt durch.

Bilder