Für das Ministerium gehören die Gartenschauen zu den Projekten, mit denen strukturschwache Räume dauerhaft aufgewertet werden sollen. Je schlechter die Bewerberstadt finanziell dasteht, umso höher die Zuschüsse, heißt es aus der Pressestelle. Für den Rechnungshof stellt sich indes die Frage, inwieweit „die Kommune die notwendige (finanzielle) Leistungsfähigkeit besitzt“, um das Projekt zu stemmen. Bayreuth hatte da kein Problem, heißt es aus der FöG. Die Stadt „konnte dem Vergabeausschuss die finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel darstellen“, steht in einer schriftlichen Stellungnahme auf einen Fragenkatalog unserer Zeitung.
Zur Frage der Leistungsfähigkeit gehört für den ORH auch die Nachnutzung des Gartenschau-Geländes. Eine nicht genannte Stadt bezahle dafür jährlich 120 000 Euro Pacht – viel zu viel. Auch Bayreuth kommt die Gartenschau nicht billig. Für den künftigen Mainauen-Park werden die Unterhaltskosten auf 400 000 Euro pro Jahr geschätzt. Hochgerechnet auf die 25 Jahre Bindungsfrist wegen der staatlichen Zuschüsse sind dies immerhin zehn Millionen Euro.
Und die muss die Stadt auch allein bezahlen. Von der Gartenschau selber ist sie hingegen nur mittelbar betroffen. Das städtische Wohnungsbau-Unternehmen Gewog finanziert die nach jetzigem Stand netto 5,7 Millionen Euro Investitionskosten. Die Gewog ist deshalb einer von zwei Gesellschaftern der 2012 gegründeten Landesgartenschau Bayreuth 2016 GmbH.
Der andere Gesellschafter ist – wie sollte es anders sein – die FöG in München. Deren Geschäftsführerin Dagmar Voß ist auch Geschäftsführerin der Bayreuther GmbH. Bezahlt wird die Tätigkeit der FöG, heißt es im Jahresbericht des ORH, nach festen Tagessätzen, die die Bayreuther GmbH, letztlich also die Gewog, aufbringen muss. Laut Mitteilung der FöG seien diese Honorare „vollkommen transparent“ und ermöglichten „den Kommunen eine günstige und fest kalkulierbare Kostenstruktur“. Die Tagessätze, so heißt es weiter, seien günstiger als die Stundensätze, die die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorsehe. Die Frage unserer Zeitung, wie Frau Voß bezahlt wird, wird leider nicht beantwortet.
Aber daran nimmt der ORH auch keinen Anstoß. Den Rechnungshof stört, dass die FöG allein von den Kommunen finanziert werde. Die Gesellschafter, also die drei Verbände, beteiligten sich nicht finanziell, obwohl gerade sie von den Gartenschauen profitieren. Für das Umweltministerium kein Problem, „denn die FöG bringt Kompetenz und Fachwissen ein“.