Der Psychiater profitierte davon, dass die ihn begutachtenden Ärzte zu verschiedenen Befunden gekommen waren. Ein Bayreuther Amtsarzt hatte dem 75-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt, die ein weiteres Wirken als Arzt ausschließen. Darauf setzte seine Anwältin Doris Benker-Roth eine erneute Begutachtung durch. Die vom Verwaltungsgericht beauftragte Psychiaterin stellte nun aber fest, dass der Kollege unter einer bipolaren Störung leidet, allgemein besser unter manisch-depressiver Störung bekannt. Weil die Verwaltungsbehörden ihren Bescheid zum Ruhen der Approbation auf das Attest des Amtsarztes gestützt hatten, war die sachliche Grundlage hierfür dahin. Ohne große weitere Diskussion kassierten die Richter den Bescheid ein.