Wieder eine neue Erkenntnis im Fall Gustl Mollath Psychatrie-Aufenthalt auch in Justiz umstritten

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Die Unterbringung Gustl Mollaths in der Psychiatrie war offenbar auch innerhalb der bayerischen Justiz umstritten. Das belegt ein Schreiben des Amtsgerichts Straubing, das dem BR-Politikmagazin Kontrovers exklusiv vorliegt.

 
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Die neuen Erkenntnisse sind am heutigen Mittwochabend (14. November) Thema in dem TV-Politikmagazin. "Kontrovers" läuft ab 21.15 Uhr im Bayerischen Fernsehen.

In dem Brief an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2007 wird die Bitte geäußert „(…) zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen weiter vorliegen“. Vorausgegangen war eine Überprüfung und Bestätigung der Geschäftsfähigkeit Mollaths durch das Amtsgericht Straubing. 2008 entschied das Landgericht Regensburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Gustl Mollath nicht zu entlassen.

Mollath ist seit fast sieben Jahren in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht, sechs davon im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. 2003 hatte er bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth angebliche Schwarzgeldgeschäfte seiner früheren Ehefrau angezeigt.  Das Verfahren wurde eingestellt.

Später wurde Mollath im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung in die Psychiatrie eingewiesen. Das Gericht bescheinigte ihm ein paranoides Gedankensystem. Mollath selbst und sein Unterstützerkreis weisen eine solche Erkrankung zurück.

red/Foto: Archiv Lammel

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