Warum ein ehemaliger Verwaltungsangestellter in die Kasse griff und mit Bewährung davon Prozess um Untreue im Hollfelder Passamt

Von Manfred Scherer
Jahrelang steckte in Mitarbeiter des Passamtes der Hollfelder Stadtverwaltung gebühren in die eigene Tasche. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Über Jahre steckte ein Mitabeiter des Hollfelder Passamtes Gebühren für Ausweise und Reisepässe in die eigene Tasche. Insgesamt fehlen der Stadtkasse rund 28.000 Euro. Nun stand der Mann wegen Untreue vor Gericht. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Doch  was war das Motiv für die Taten? Und warum profitiert nun die Kindertagesstätte Hollfeld?

 
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Der 33-Jährige setzte durch seine Taten einen guten Job aufs Spiel, den er letztlich auch verlor: Als er aufflog, wurde er entlassen. Und er richtete einen Riesenärger an. Viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung hatten sich verdächtigt gefühlt, nachdem eine interne Untersuchung wegen des Loches in der Stadtkasse anlief, sagt Bürgermeisterin Karin Barwisch.

Geld lag im unverschlossenen Schrank

Dass das Geld im Passamt verschwunden war, klärte sich erst nach einer genauen Buchprüfung: Die Höhe der in Rechnung gestellten Summen für Neuausstellungen von Ausweisdokumenten überstieg die abgerechneten Einnahmen. Zwei Mitarbeiter gerieten ins Visier: der nun angeklagte 33-Jährige und ein weiterer Mitarbeiter. Beide hatten das Recht, Gebühren für Ausweisdokumente in Bar zu kassieren. Das Geld wurde in einer Geldkassette in einem unverschlossenen Schrank aufbewahrt und später über ein Gebührenverzeichnis mit der Zentralkasse abgerechnet.

Computerkennung erhärtet den Verdacht

Bei den Ermittlungen ergab sich, dass der 33-Jährige mithilfe seiner Computerkennung mindestens seit dem Jahr 2011 insgesamt 898 Passantragsverfahren angelegt hatte, deren Abrechnung letztlich dubios war. 81 derartige Vorgänge waren über die Kennung seines Mitarbeiters eröffnet worden.

Verdacht gegen zweiten Angestellten erhärtet sich nicht

Mit den Vorwürfen konfrontiert, legte der 33-Jährige sofort ein Geständnis ab. Sein Mitarbeiter bestritt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen beide. Amtsrichter Torsten Meyer eröffnete jedoch nur das Verfahren gegen den 33-Jährigen und stellte das Verfahren gegen den anderen Passamtsmitarbeiter Mitarbeiter ein: "Weil ich einfach nicht glaube, dass zwei Angestellte unabhängig von einander auf dieselbe kriminelle Idee kommen."  Der zweite Angestellte blieb nicht nur strafrechtlich, sondern auch dienstlich unbehelligt. Er arbeitet aber mittlerweile bei einer anderen Behörde.

Angeklagter nennt sein Motiv

Der als einziger Beschuldigter übrig gebliebene 33-Jährige gab vor dem Schöffengericht die Untreue zu und nannte auch das Motiv: Spielsucht. Zunächst hatte er an Geldautomaten gespielt und - wie sollte es anders sein - weit mehr verloren als gewonnen. Später zockte der Mann auch Online-Spiele und verlor ebenfalls. "Das Geld reichte hinten und vorne nicht", sagte er als Angeklagter. In seinem Geständnis bestätigte er auch, dass er zur Tarnung seiner Untreue nicht jede Gebühr für sich kassierte - es gab also ständige Abrechnungen an die Zentralkasse.

Der Prozess hätte Monate dauern können

Doch wie arbeitet die Justiz einen solchen Fall auf? Fast 1000 Ausweis- oder Passantragsverfahren der vergangenen Jahre einzeln durcharbeiten? In jedem Fall Unterlagen sichten? Gar die Antragsteller als Zeugen hören? Ein solcher Prozess würde Monate dauern. 

Ein Prozess wird ökonomisch

Deshalb einigten sich die Prozessbeteiligten auf Anregung des Schöffengerichtsvorsitzenden Meyer auf eine prozessökonomische Verfahrensweise: Das Verfahren wurde auf die Verstöße der Jahre 2014 und 2015 beschränkt - von den rund 900 Fälle blieben so 364 Fälle zur Aburteilung übrig. Diese Verfahren gestand der Angeklagte. Alle anderen Taten im Zeitraum davor wurden eingestellt. Amtsrichter Meyer und auch Staatsanwalt Julius Klug betonten, dass diese Verfahrensweise dem Angeklagten keinerlei Vorteile bei der Strafe bringt.

Gesamtstrafenbildung heißt nicht Aufsummieren

Das liegt am Modell der Gesamtstrafenbildung: Bei derartigen Serienstraftaten kann es keine Aufsummierung der Einzelstrafen geben. Die höchst mögliche Einzelstrafe sah der Staatsanwalt bei neun Monaten für jene Fälle, in denen die Gebühren für einen elektronischen Reisepass in Höhe von 59 Euro veruntreut wurde. Für die Fälle, in denen die geringste Gebühr für Personalausweise in Höhe von 22,80 Euro veruntreut wurden, setzte der Ankläger drei Monate an. Bei einer Addition der Einzelstrafen wäre eine astronomisch hohe Gesamtstrafe das Ergebnis. Die Regel der Gesamtstrafenbildung lautet: Die höchste Einzelstrafe maßvoll erhöhen. Während der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten beantragte, sprach sich Verteidiger Carsten Niewerth für eine solche von 15 Monaten aus. Beide befürworteten Bewährung.

Er hat schon 8500 Euro zurückgezahlt

Der Grund dafür: Der Angeklagte hat wieder einen Job. Er hat bereits 8500 Euro Schaden an die Stadt Hollfeld zurück gezahlt. Er wies nach, dass er während der Jahre seiner Untreue aufgrund depressiver Verstimmungen mit Tranqulizern behandelt worden war - die Medikamente bewirkten zumindest eine Enthemmung. Seine Freundin, die aus allen Wolken gefallen war, als er entlassen wurde, hielt zu ihm - und heiratete ihn sogar. Und, so sagt der Angeklagte: "Von der Spielsucht bin ich weg." Im Prozess wurde auch ein Brief verlesen, den der Angeklagte im April 2015 an Bürgermeister Barwisch geschrieben hatte. Darin schreibt er von "großer Scham", das Vertrauen der Bürgermeisterin und aller Mitarbeiter im Rathaus derart missbraucht zu haben. Er habe das "Rad des Verderbens" nicht mehr stoppen können und bittet, "nicht allzu schlecht" über ihn zu urteilen.

Die Bewährungsauflage kriegen die Kinder

Das Schöffengericht verhängte die vom Staatsanwalt beantragten 22 Monate und sah ebenfalls die besonderen Umstände für die Bewährung. Das Gericht verhängte eine Bewährungsauflage: 2000 Euro muss der Verurteilte an die Kindertagesstätte Hollfeld zahlen. 

Im Hollfelder Rathaus ist das Kassensystem mittlerweile umgestellt worden - nach dem Motto Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.