Die TKP/ML führt in der Türkei seit Jahrzehnten einen teils blutigen Kampf gegen den türkischen Staat. Bewaffnete Einheiten sprengten laut Geldautomaten, legten Bomben, nahmen Geiseln und gingen gegen Händler vor, die Militär oder Polizei Material lieferten, Waffen - oder Brot. Vier Kinder starben, als ein Sprengsatz in einer Garage hochging, in der sie spielten - der Anschlag galt einem lokalen Mandatsträger.
Ein Gutteil dieser Ermittlungsergebnisse, die gut 230 Ordner füllen, stamme aus der Türkei, kritisierten die Anwälte. Und werfen die Frage auf, ob die deutsche Justiz sich auf solche Quellen stützen kann. «Wird die deutsche Justiz künftig jeden unter Anklage stellen, den die Türkei als Terroristen bezeichnet?», sagt Figen Yüksekdag, Abgeordnete der prokurdischen «Demokratische Partei der Völker» (HDP), deren Immunität das türkische Parlament gerade aufgehoben hat.
In Deutschland beobachtet der Verfassungsschutz die TKP/ML. Verboten ist sie nicht. «Es handelt sich um ein Pilotverfahren, in dem das Gericht die Frage klären muss, ob es sich bei der TKP/ML um eine terroristische Vereinigung handelt», sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der «Süddeutschen Zeitung». Eine schnelle Antwort wird es nicht geben. Das Verfahren ist bis Oktober angesetzt. Anwälte gehen davon aus, dass das nicht annähernd reichen wird.
dpa