Prozess: Ein Hanggrundstück verpflichtet

Von Moritz Kircher
Foto: Bilderbox.com Foto: red

Ein Waldgrundstück besitzen, das kann teuer werden. Eine Frau aus Gößweinstein muss jetzt wahrscheinlich mehrere tausend Euro zahlen, um einen Hang auf ihrem Grundstück im Ortsteil Behringersmühle sichern zu lassen. Dabei hätte es möglicherweise eine für sie deutlich günstigere Lösung gegeben, wie sich bei einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth zeigte.

 
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Das Grundstück liegt oberhalb des Gasthofes Frankengold. Und die Gemeinde Gößweinstein hat per Gutachten festgestellt, dass von dort Felsbrocken abbrechen und auf das Gebäude sowie einen benachbarten Spielplatz stürzen könnten. Deshalb ordnete die Verwaltung an, dass der Besitzer die Felsen sichern muss. Kostenvoranschlag: 13000 Euro. Die Frau klagt nun gegen den Bescheid.

Das Grundstück ist wirtschaftlich wertlos

Seit langem ist das Grundstück im Besitz einer Familie aus Gößweinstein. Der Sohn erbte es von seinem Vater und schenkte es vor wenigen Jahren seiner Mutter. Doch eigentlich würden beide das Grundstück am liebsten loswerden. "Es ist wirtschaftlich wertlos", sagte er vor Gericht am Freitagmittag.

Die Besitzerin wollte das Waldstück der Gemeinde schenken. Sie könne es sich gar nicht leisten, die Felsen sichern zu lassen. Das wollte die Gemeinde in der Vergangenheit auch schon überprüfen und hatte Informationen über die finanziellen Verhältnisse der Frau gefordert - erfolglos. Lediglich mündlich hatte diese Auskunft gegeben. Schriftlich habe sie nie etwas vorgelegt, sagte Rechtsanwalt Karl-Friedrich Hacker, der den Markt Gößweinstein vertrat.

"Ich will es einfach nur loswerden."

Er nannte das Vorgehen des Sohnes "ziemlich dreist". Denn erst als sich abgezeichnet habe, dass eine teure Felssicherung auf ihn zukommen könne, habe er das Grundstück seiner wenig vermögenden Mutter geschenkt. "Ich will es einfach nur loshaben", sagte die Frau vor Gericht. "Warum haben Sie es dann überhaupt genommen?", fragte Richterin Angelika Schöner. Antwort: "Das ist eine gute Frage."

Der Markt Gößweinstein hätte das Grundstück geschenkt genommen - samt der kostspieligen Verpflichtung, die bröckeligen Felsen zu sichern. Aber wer würde die Notarkosten und die weiteren Kosten für die Überschreibung tragen? Den Aufwand je zur Hälfte teilen, war vor längerer Zeit schon der Vorschlag der Gemeinde. Doch darauf ließ sich die Klägerin in der Vergangenheit nicht ein.

Das Gericht deutet an, wie das Urteil aussehen könnte

"Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten", sagte die Richterin am Ende der Verhandlung. Die Klägerin könnte ihre Klage zurücknehmen und sich außergerichtlich mit der Gemeinde einigen. Oder aber das Gericht würde eine Entscheidung fällen. "Und wir haben da ja schon einiges angedeutet", sagte die Richterin

Und was das Gericht vorher angedeutet hatte, deutet alles darauf hin, dass die Gemeinde den Prozess gewinnen wird. Die Richterin hatte während der Verhandlung festgestellt: "Sie sind als Eigentümerin verantwortlich für jedwede Gefahr, die von ihrem Grundstück ausgeht." Die Gößweinsteinerin hielt an ihrer Klage fest. Sie fordert, dass die Gemeinde ihren Bescheid aus dem März 2015 aufhebt. Ein Urteil soll es nächste Woche geben.

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