Der Streit schwelt schon seit über einem Jahr. Zur Eskalation kam es, als die Frau im August 2016 Strafantrag gegen den Präsidenten stellte. Sie wirft ihm Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung vor. Gegen die ärztliche Untersuchung wehrte sie sich. Allerdings gaben zunächst das Verwaltungsgericht in Bayreuth und danach auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München der Universität Recht. Das heißt: Die Richter sehen ebenso wie die Bayreuther Hochschulleitung begründete Anzeichen dafür, dass die Frau zum Arzt sollte.