Amtsgericht: Albanischer Titel dem deutschen nicht gleichwertig Kulmbach: "Professor" klingt einfach seriöser

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Darf seinen Titel behalten: Qerim S. mit seinem Original-Diplom. Foto: Ute Eschenbacher Foto: red

Er vermittelte ausländische Ärzte an die Kliniken in Bayreuth und Kulmbach. Verschaffte albanischen Ingenieuren Stellen in Oberfranken. In Hof bot er Sprachkurse für Ausländer an. Und er kümmerte sich um Asylbewerber. Doch jetzt landete Querim S. vor Gericht. Weil er die Berufsbezeichnung Professor führt.

 
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Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Kulmbach am Donnerstag festgestellt hat. Trotzdem kommt der 54-Jährige um eine Geldstrafe herum. Denn er kann einen Hochschulabschluss nachweisen.Querim S. hatte für Schlagzeilen gesorgt, als er die ehemalige Bowlingbahn in Bad Berneck kaufte und ein Reha-Zentrum daraus machen wollte – erfolglos. Aus Geldmangel.

Sportlehrer und Professor

In Pristina, der Hauptstadt des Kosovo, hatte Querim S. sich zum Sportlehrer ausbilden lassen. Nach dem Zertifikat habe er sich akademisch weiter gebildet. Mit dem Diplom habe er die Berechtigung erworben, den Zusatz „Prof.“ zu führen, sagte er am Donnerstag im Prozess bei Richterin Sieglinde Tettmann: Das Diplom vom 28. Januar 1991 trägt das Siegel der Universität Pristina. Demnach darf Querim S. sich „Professor der Sportwissenschaften“ nennen.

Doch was in Kosovo-Albanien gilt, gilt nicht in Deutschland. Hier sind die Hochschulgesetze Ländersache. Artikel 68 des Bayerischen Hochschulgesetzes lautet: „Ein ausländischer akademischer Grad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule (...) und auf Grund eines tatsächlich absolvierten und ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, kann (...) unter Angabe der verleihenden Institution genehmigungsfrei geführt werden.“ Und, entscheidend: „Eine Umwandlung in entsprechende deutsche Grade findet nicht statt.“ Laut Anklage trat Querim S. bei einer Versteigerung als Professor auf. Auf seiner Internetseite nannte er sich ebenfalls Professor. Das ist nach bayerischem Hochschulrecht verboten, wenn die Angabe der Herkunft des Titels fehlt.

Von einem Zusatz nichts gewusst

Der in Neudrossenfeld wohnende Sportwissenschaftler sagte, er lebe seit 20 Jahren im Land und habe nie auf diesen Titel wert gelegt. Erst als er 2009 seine Personalvermittlungsagentur für Ärzte gründete, habe ihm seine Sekretärin geraten, Professor zu seinem Namen dazu zuschreiben. „Weil das für Akademiker seriöser klingt.“ Dass ein Zusatz erforderlich sei, habe ihm niemand gesagt, bis er 2014 einen Strafbefehl erhalten habe. Der Polizei habe er bereits alle seine Zeugnisse vorgelegt. Die Uni Heidelberg, wo er zurzeit arbeite, habe sie anerkannt. Seine Internetseite habe er nicht selbst betreut und wegen nicht bezahlter Gebühren keinen Zugriff mehr gehabt. Richterin Tettmann schlug vor, den Prozess gegen Auflage von 100 Arbeitsstunden einzustellen.

Verletzt und enttäuscht

Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger Jens Bernsdorf stimmte Querim S. zu. Richterin Tettmann betonte, das s der Tatbestand des Missbrauchs von Titeln klar erfüllt sei. Einen Freispruch könne es deshalb nicht geben. Die 40 Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche für den Verein Fähre in den kommenden zwei Monaten muss der falsche Professor jetzt leisten.

Nach der Verhandlung sagte er gegenüber dem Kurier: "Ich fühle mich einfach verletzt." Er habe so viel Humanitäres für Deutschland getan. Dass seine Integrität angezweifelt werde, enttäusche ihn zutiefst. Derzeit sei er ohne Arbeit und habe Schulden zurückzuzahlen. Weitere Verfahren sind laut seinem Anwalt Bernsdorf nicht anhängig.

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