Der Fall wurde am Donnerstag am Amtsgericht Kulmbach verhandelt. Der Angeklagte aus Kulmbach gab an, bei seiner privaten Krankenversicherung mit den Beiträgen in Zahlungsrückstand gewesen zu sein. Demnach wären nur die Kosten bei einem medizinischen Notfall übernommen worden. Der Mann ließ aber nicht nur den beschädigten Schneidezahn in Ordnung bringen. Er stimmte auch der Behebung weiterer Zahnschäden zu. Gesamtkosten: 11.869 Euro.
Amtsgericht verurteilt Kulmbacher wegen Betrugs Privatpatient zahlt Zahnarztrechnung nicht
Ute Eschenbacher 24.10.2013 - 15:07 Uhr
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