Amtsgericht verurteilt Kulmbacher wegen Betrugs Privatpatient zahlt Zahnarztrechnung nicht

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Zum Themendienst-Bericht "Gesundheit/Ratgeber/" vom 9. Januar: Miteiner Sonde tastet der Zahnarzt das Gewebe zwischen Zähnen undZahnfleisch ab - so kann er feststellen, ob eine Parodontitisvorliegt.(Die Veröffentlichung ist für dpa-Themendienst-Bezieher honorarfrei.Das Bild darf nur im Zusammenhang mit dem genannten Text verwendetwerden. Quellenhinweis: "proDente e.V./dpa/tmn") +++ +++ Foto: red

Der Patient fährt mit einem dicken Audi vor, ist adrett im Anzug gekleidet. Dass er Geldprobleme hat, ahnt der junge Zahnarzt nicht. Er schlägt ihm eine umfassende Zahnbehandlung vor. Doch am Ende folgt das böse Erwachen: Der Zahnarzt bleibt auf den rund 12.000 Euro Behandlungskosten sitzen.

 
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Der Fall wurde am Donnerstag am Amtsgericht Kulmbach verhandelt. Der Angeklagte aus Kulmbach gab an, bei seiner privaten Krankenversicherung mit den Beiträgen in Zahlungsrückstand gewesen zu sein. Demnach wären nur die Kosten bei einem medizinischen Notfall übernommen worden. Der Mann ließ aber nicht nur den beschädigten Schneidezahn in Ordnung bringen. Er stimmte auch der Behebung weiterer Zahnschäden zu. Gesamtkosten: 11.869 Euro.

Von dem Geld sah der Zahnarzt bis heute nicht einen Cent. Deshalb wurde der betrügerische Patient zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 2000 Euro an das Rote Kreuz bezahlen.


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