Landessynode lehnt Gesetzesänderung ab – Bayreuther Pfarrerin Kapp-Kleineidam „total enttäuscht“ Politisches Amt bleibt Pfarrern verboten

Von Roland Töpfer
Die Bayreuther Pfarrerin Anne Kapp-Kleineidamm ist mit ihrem Vorstoß gescheitert. Foto: red Foto: red

 Evangelischen Pfarrern in Bayern bleibt der Weg in die Kommunalpolitik versperrt. Die Landessynode in Schweinfurt hat sich mit deutlicher Mehrheit gegen eine Änderung des Dienstrechts ausgesprochen. Die Bayreuther Pfarrerin Anne-Kathrin Kapp-Kleineidam (Stadtkirche), die mit einer Eingabe für die Änderung plädiert hatte, zeigte sich auf Kurier-Nachfrage „total enttäuscht“.

 
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 „Das finde ich total komisch“, sagte sie. Den Pfarrern den Zugang zu kommunalpolitischen Ämtern zu verschließen, „finde ich schwierig“. Dadurch könne man sich in seinen Bürgerrechten beschnitten fühlen. Nach positiven Reaktionen aus dem Landeskirchenrat hatte Kapp-Kleineidam auch mit einer Zustimmung der Synode gerechnet. Doch das Kirchenparlament entschied anders.

"Wir hätten mehr Möglichkeiten"

„Wir hätten wesentlich mehr Möglichkeiten, kirchliche und diakonische Anliegen einzubringen, uns für den Nächsten einzusetzen und so unsere christlichen Überzeugungen und Werte in die Gesellschaft zu tragen“, hatte die Pfarrerin argumentiert. Einen weiteren Anlauf für eine Gesetzesänderung plant Kapp-Kleineidam, die auch Sprecherin des Arbeitskreises Evangelische Erneuerung ist, zunächst nicht. „Das ist jetzt entschieden.“

In anderen Landeskirchen ist das erlaubt

Wollen sich Pfarrer kommunalpolitisch engagieren, müssen sie nach geltendem Recht ihr Amt ruhen lassen und auf eine Besoldung verzichten. In anderen Landeskirchen dürfen Pfarrer auch politisch aktiv sein.

„Die bestehende Regelung unserer Landeskirche ist immer noch vom Gedanken einer grundsätzlichen politischen Abstinenz der Pfarrer und Pfarrerinnen geprägt“, sagte der Personalchef der Landeskirche, Helmut Völkel, in Schweinfurt. „Um zu verhindern, dass Verkündigung und politische Betätigung vermischt werden und um Polarisierungen in den Gemeinden vorzubeugen, ist in Paragraf 15 Pfarrdienstausführungsgesetz bestimmt, dass Pfarrer und Pfarrerinnen, die für ein Parlament oder auch nur für einen Kreistag oder Gemeinderat kandidieren, bei erfolgreicher Wahl ihre Stelle verlieren und in den Wartestand ohne Alimentationsanspruch treten.“

Die Landeskirche sei die einzige Gliedkirche der EKD, die Gemeindepfarrern und -pfarrerinnen das nebenberufliche Engagement in der Kommunalpolitik faktisch unmöglich mache. Der neue Absatz sehe vor, dass Pfarrer die Absicht ihrer Kandidatur anzeigen müssen, der Kirchenvorstand zu informieren sei und darüber beraten soll.

Einsatz für die Einheit würde erschwert

Johannes Minkus, Pressesprecher der Landeskirche, teilte auf Kurier-Nachfrage mit, die Synode habe den Gesetzesvorschlag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die wesentlichen Gründe dagegen: Gemeindepfarrer haben das „Amt der Einheit“, ihr Dienst soll die Gemeinschaft der Christen stärken. Politisches Engagement von Pfarrern, vor allem im Wahlkampf, könnte diesen Einsatz für die Einheit schwerer machen. Ein weiteres Argument dagegen sei gewesen, dass kommunalpolitisch aktive Pfarrer dafür Zeit aufwenden müssen und die Frage, wer sie in diesen Zeiten vertritt, schwierig sei.

Pro-Argumente waren laut Minkus: In der ehemaligen DDR war das politische Engagement der Pfarrer/innen sehr wichtig. Und: Engagement in Politik und Partei ist anerkennenswertes gesellschaftliches Engagement.

Wie das kommunalpolitische Engagement bei Pfarrer, die nicht im Gemeindedienst tätig sind, geregelt wird, soll bei der nächsten Frühjahrssynode beraten werden.

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