So will es auch die Bayerische Steuerverwaltung, die am 1. Januar dieses Jahres das neue elektronische Verfahren eingeführt hat. Das gilt nun auch für Steuerklärungen, die noch in Papierform abgegeben werden. Sie werde unmittelbar nach Eingang gescannt und durchlaufen ein maschinelles Risikomanagementsystem. „Wenn die Maschine keine Auffälligkeiten erkennt“, so Amtsleiter Matthias Hollmann, „kann es sein, dass die Erklärung glatt durchläuft“.