Banken dürfen Kontoinhabern für eine geduldete Überziehung keine Mindestpauschale berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Klagen von Verbraucherschützern entschieden. Die Karlsruher Richter sehen die Kunden durch derartige Klauseln unangemessen benachteiligt. Banken würden so unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits ihren Aufwand auf die Kunden abwälzen, heißt es in dem Urteil vom Dienstag.