Patronen führen zu Terrorgruppe Combat 18

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Mode, wie sie bei Neonazis beliebt ist: Stanley R. erschien im Hemd der Marke "Thor Steinar" vor Gericht. Foto: Florian Miedl Foto: red

Das Amtsgericht Hof verurteilt einen Neonazi zu einer Geldstrafe. Doch der Fall hat eine größere Dimension, im Fokus stehen militante Rechte.

 
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Eine spannende Frage stellte ihm ein Journalist auf dem Flur des Hofer Gerichts: "Auf was bereiten Sie sich vor?" Doch Stanley R. aus dem hessischen Kaufungen schwieg. Er wollte nicht erklären, warum er mit weiteren Rechtsextremisten an einem Schießstand in Tschechien mit scharfer Munition trainiert hat. Schnellen Schrittes marschierte er am Dienstag aus dem Justizgebäude, in dem er kurz zuvor zu einer Geldstrafe von 3000 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden war.

In Großbritannien von militanten Rechten gegründet

Der Fall richtet den Fokus auf eine rechtsextreme Terrorgruppe, die in Deutschland vor Jahren zerschlagen worden war und jetzt ganz offensichtlich zu neuem Leben erweckt wurde: Combat 18. Der Name gilt als Synonym für Kampftruppe Adolf Hitler. 18 steht für AH, für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets. Die international agierende Gruppe Combat 18 wurde 1992 in Großbritannien von militanten Rechten gegründet, Mitglieder verübten Anschläge in ganz Europa.

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Die Gruppierung ist in Deutschland nicht verboten, dem bayerischen Innenministerium zufolge gilt sie aber als bewaffneter Arm der verbotenen rechtsextremistischen Organisation Blood and Honour. Combat 18 entwickelt in Deutschland anscheinend neue Aktivitäten. Ein Indiz dafür ist das Waffentraining einer zwölfköpfigen Gruppe deutscher Rechtsextremer am 23. September nahe Eger, das damals offenbar der Bundesverfassungsschutz im Auge hatte. Bei der Heimfahrt am Tag darauf griff die Bundespolizei die Rechtsextremisten in Schirnding im Landkreis Wunsiedel gezielt auf. Bei der Kontrolle entdeckten die Polizisten bei Tobias V. und bei Stanley R. insgesamt 26 Schuss Munition, die diese nicht hätten bei sich führen dürfen.

Ein Schießtraining wie ein Vereinsausflug

Private Schießstände in Tschechien sind für die Angehörigen der wiederbelebten deutschen Combat-18-Sektion aus zwei Gründen attraktiv: Dort können sie ohne Probleme und ohne Bürokratie mit allen möglichen Waffen schießen. Obendrein ist es auch noch günstig, wie Stanley R. vor Gericht sagte. Und die Atmosphäre scheint ebenfalls zu passen: Das Schießtraining hatte beinahe den Charakter eines Vereinsausflugs. Bei der Fahrt nach Tschechien Ende September 2017 hatte sich die Gruppe in einer Ferienwohnung eingemietet, am Tag wurde scharf geschossen, am Abend gemütlich gegrillt. So lässt sich jedenfalls R.s Aussage vor Gericht zusammenfassen.

Der in Greifswald geborene und zehnfach vorbestrafte R. wurde wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Als fahrlässig gilt die Tat, weil es keinen Nachweis dafür gibt, dass der Angeklagte absichtlich die Munition nach Deutschland geschmuggelt hatte. Die Fahnder hatten zwei Patronen des Kalibers 7,62x39 Millimeter am Boden seiner Sporttasche entdeckt - unter Wäsche und dem Kulturbeutel. Er habe beim Schießen 20, 25 Patronen auf die Hand bekommen, diese in den fünf Taschen seiner Jogginghose verstaut und die beiden anscheinend vergessen, erklärte er vor Gericht.

Mutmaßliche Verbindung zum NSU-Terrortrio

Zur Gerichtsverhandlung trug Stanley R. ein Hemd der Marke "Thor Steinar", die vor allem bei Neonazis beliebt ist. Er gehört aber nicht nur modisch der Szene an, nach Recherchen der "Frankfurter Rundschau" (FR) mischt er in einer Gruppe gewalttätiger Neonazis im Umfeld der Dortmunder Rechtsrock-Band Oidoxie mit. Diese Band wirbt laut FR mit Liedern ganz offen für das Terrorkonzept von Combat 18. Der Name von Stanley R. tauchte auch bei den NSU-Ermittlungen auf. Es gab Zeugenaussagen, dass im Jahr 2006 die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu einem Konzert zur Feier von R.s 30. Geburtstag nach Kassel gekommen waren. Auch in Protokollen des NSU-Prozesses ist von eben dieser Geburtstagsfeier die Rede.

Tobias V. aus Homberg in Hessen kam am Dienstag nicht nach Hof zur Gerichtsverhandlung. Er wird nun per Haftbefehl gesucht.

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