Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte vor zwei Jahren die Pläne gestoppt, weil Gemeinde und Staatliches Bauamt den Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt nicht ausreichend geprüft hätten. Ein Formfehler also und ein Urteil, das bei Gemeinde und Befürwortern der Umgehungsstraße auf Unverständnis stieß. Ziel des Neubaus sei es schließlich nicht, mehr Verkehr durch den Ort zu leiten, sondern weniger. Ein Ausbau sei da kontraproduktiv. Gemeinsam hatten Gemeinde und Staatliches Bauamt darum Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Ortsumgehung: Richter besuchen Mistelbach
Von Thorsten Gütling 21.03.2017 - 20:48 Uhr