Ortsumgehung: Richter besuchen Mistelbach

Von Thorsten Gütling
Wild plakatiert haben Befürworter der Ortsumgehung in Mistelbach. Foto: Andreas Harbach Foto: red

Es naht der große Tag: Am 28. März will der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darüber entscheiden, ob die Pläne der Gemeinde Mistelbach, eine Ortsumgehung zu planen, rechtmäßig sind.

 
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Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte vor zwei Jahren die Pläne gestoppt, weil Gemeinde und Staatliches Bauamt den Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt nicht ausreichend geprüft hätten. Ein Formfehler also und ein Urteil, das bei Gemeinde und Befürwortern der Umgehungsstraße auf Unverständnis stieß. Ziel des Neubaus sei es schließlich nicht, mehr Verkehr durch den Ort zu leiten, sondern weniger. Ein Ausbau sei da kontraproduktiv. Gemeinsam hatten Gemeinde und Staatliches Bauamt darum Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Am 21. März, eine Woche vor der Verhandlung, trafen schließlich die Richter zur Ortsbesichtigung in Mistelbach ein. Zu diesem Anlass hatten die Befürworter der Umgehung den Ort wild plakatiert, wie unser Foto zeigt. Umgehungsgegner bezeichneten das als „unsachlich“ und „emotional“.

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