Die Richter entschieden jetzt: Das darf man. Aber es hilft nichts. „Die nachträglich vorgelegten Berechnungen können nicht herangezogen werden, da sie bei der Entscheidung damals nicht vorgelegen haben“, sagt Lederer. Und die Ortsdurchfahrt sicherer zu machen, wäre möglicherweise einfacher und günstiger, wenn man sowieso schon Ausbauarbeiten durchführe.
"Vorschnell und ohne Tatsachenprüfung"
Keine schwerwiegenden Belange also, weshalb die Richter urteilten: Die Nullvariante sei „vorschnell und ohne ausreichende Tatsachengrundlage“ verworfen worden. Das sei so früh im Planungsverfahren geschehen, dass die Richter als einzige Möglichkeit sahen, das ganze Verfahren nochmals neu zu beginnen.
„Ein dicker Hund“, sagte Matthias Mann, Bürgermeister von Mistelbach. Er sei überrascht, dass in der Verhandlung statt über die Umgehung nur noch über den Ausbau der Ortsdurchfahrt diskutiert worden sei. „Selbst wenn wir sie geprüft hätten, wären wir doch zum gleichen Ergebnis gekommen.“ Er werde sich nun so bald wie möglich mit der Regierung und dem Bauamt abstimmen. „Ich habe einen ganz klaren Bürgerauftrag, ich bleibe kämpferisch.“ Gemeinde und Regierung können gegen das Urteil Berufung einlegen.
Dass die Berufung kommen wird, glaubt auch Kläger Berthold Himsel. „Das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, trotzdem bin ich begeistert“, sagte er dem Kurier. Er sei allerdings froh, dass er nicht mehr in Mistelbach wohne. „Da werden einige eine Wut auf mich haben, aber damit muss ich leben. Mal schauen, was noch kommt.“
Vorgeschichte
Seit 2006 wird über die Trasse diskutiert, die rund 5,2 Millionen Euro kosten soll. Aus Protest gegen die Trasse gründete sich die Partei "Pro Mistelbach", die schon auf verschiedene Arten gegen die Trasse protestiert hat, etwa durch die Darstellung des Trassenverlaufs - oder natürlich im Gemeinderat. 2011 folgte der sogenannte Planfeststellungsbeschluss, mit dem der Bau hätte beginnen können - hätten nicht 2012 Himsel und Nützel gegen die Regierung geklagt.