Verwaltungsgericht verlangt Nachbesserungen Ortsumgehung Mistelbach: Prozess ohne Urteil

Von Sarah Bernhard
 Foto: red

Berthold Himsel muss einmal durchatmen, bevor er antwortet. „Wir haben uns so viele Feinde gemacht in den letzten acht Jahren, das Ding ziehen wir durch“, sagt er. Der Mistelbacher hat 2012 gemeinsam mit Wilhelm Nützel gegen die geplante Ortsumgehung geklagt – und gestern am Verwaltungsgericht zumindest einen kleinen Sieg errungen.

 
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Bis Mitte Oktober hat die Regierung von Oberfranken nun Zeit, Unterlagen zur Lärmbelastung an der bestehenden Ortsdurchfahrt nachzureichen. Unterlagen, die sie bis jetzt nicht für relevant hielt. Die Behörde hatte Ende 2011 mit dem sogenannten Planungsfeststellungsbeschluss die Erlaubnis zum Bau der Umgehung gegeben.

Vor allem eines wurde bei dem rund vierstündigen Verfahren vor der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts deutlich: Nicht einmal über das Ziel des Unternehmens sind sich Kläger und Beklagter einig. Die beiden Landwirte, vertreten von Anwalt Stefan Kollerer, wollen, dass die Verkehrssicherheit im Ort verbessert wird, der Lärm abnimmt – und sie ihre Felder behalten können. Gemeinde und Regierung wollen vor allem den Verkehr aus dem Ort bringen. „Und das geht mit der Nullvariante nicht“, sagt Brigitte Witton, die die Bauerlaubnis vor zwei Jahren unterschrieben hat. Die sogenannte Nullvariante würde bedeuten, dass die Ortsdurchfahrt durch Fahrbahnbelag oder Geschwindigkeitsbeschränkung so verändert wird, dass der Verkehr sicherer und leiser wird. Ohne die 5,2 Millionen teure Umgehung.

"Den Verkehr loszuwerden ist kein Selbstzweck"

Diese Variante sei nicht ausreichend geprüft worden, entschied das Gericht. „Den Verkehr loszuwerden ist kein Selbstzweck“, sagt Richter Gerd Lederer zur Begründung. „Es müssen entsprechend gewichtige Belange der Allgemeinheit dahinterstehen, sprich Verkehrssicherheit und Lärmschutz.“ Denn sobald die Planfeststellung wirksam wird, können Menschen enteignet werden. Auch deshalb hatten die beiden Landwirte geklagt: Vor allem Nützel sieht seine Existenzgrundlage gefährdet.

Die fünf Richter hätten gerne beurteilt, ob diese gewichtigen Belange gegeben sind. Doch die Regierung konnte zwar sagen, dass die Lärmbelastung innerorts abnehmen wird. Aber nicht, wie hoch sie ist, wo gemessen wurde oder wer eigentlich durch den Lärm betroffen ist. Diese Daten gebe es, sagt Witton, sie seien den Akten nur nicht beigefügt worden. Bis zum 15. Oktober hat sie nun Zeit, sie dem Gericht zu liefern. „Ich bin zuversichtlich“, sagt Umgehungsbefürworter und Bürgermeister Matthias Mann (SPD). „Es läuft nicht schlecht“, sagt auch Umgehungsgegner Himsel. Im November wird das Gericht entscheiden, wie es weitergeht.