Bis Mitte Oktober hat die Regierung von Oberfranken nun Zeit, Unterlagen zur Lärmbelastung an der bestehenden Ortsdurchfahrt nachzureichen. Unterlagen, die sie bis jetzt nicht für relevant hielt. Die Behörde hatte Ende 2011 mit dem sogenannten Planungsfeststellungsbeschluss die Erlaubnis zum Bau der Umgehung gegeben.