Oma und Mama auf Kriegspfad in der Schule

Von Manfred Scherer
Zwei Frauen standen nun vor Gericht, weil sie in einer Schule den Hauswirtschaftsunterricht störten. Foto: Britta Pedersen dpa-Archiv Foto: red

Im Hauswirtschaftsunterricht bruzzelte der Braten vor sich hin und in der Eingangstüre zum Klassenzimmer kochten zwei ungebetene Besucherinnen vor Wut: Weil zwei Fränkinnen die Lehrerin vor den Augen ihrer Schüler zur Rede stellten und beschimpften, standen sie jetzt wegen gemeinschaftlicher Beleidigung vor Gericht.

 
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Amtsrichter Stefan Käsbohrer zeigte im dem Prozess mehrfach seine Fassungslosigkeit darüber, was die Angeklagten da im Kochunterricht einer Klasse der Albert-Schweitzer-Mittelschule angerichtet hatten: “Schmarrn“, „erschreckend“, lauteten Kommentare des Richters über einen Vorfall vom 18. Oktober. Damals waren die zwei Angeklagten, eine 57-Jährige und ihre 38-jährige Tochter in den Unterricht einer 60-jährigen Hauswirtschaftslehrerin geplatzt und hatten die Pädagogin vor ihrer Klasse zusammengestaucht, „zur Sau gemacht“, wie Richter Käsbohrer es formulierte.

Genaueres berichtete die Lehrerin als Zeugin: „Die beiden waren sehr, sehr beleidigend.“ Laut der Zeugin sei es vor allem die ältere Angeklagte gewesen, die Sätze wie „sie gehören in Rente“, „sie sind ungerecht und cholerisch“ rief und sich mit erhobenem Arm den Schülern zuwandte und die Achtklässler aufforderte: „Und ihr braucht gar nicht darauf zu hören, was die euch sagt.“

"Das ist doch kein Unterricht!"

Grund für den Streit war der Ausschluss einer Schülerin aus dem Kochunterricht, die Tochter und die Enkelin der beiden Angeklagten. Das brachte die zwei Frauen auf die Palme. Noch vor Gericht etwa ereiferten sich die Angeklagten über diese ihrer Ansicht nach ungerechte Behandlung: „Ein Armutszeugnis für die Schule“, sagte die Oma, „zur Sau machen ist ein guter Ausdruck, die langt mit dem Finger in die Suppe und schmeckt das ab, das ist doch kein Unterricht!“

Richter Käsbohrer hatte zu kämpfen: Nein, er werde nicht über die Qualität des Unterrichts diskutieren, er wolle wissen, wieso man nicht die Lehrersprechstunde zur Aussprache gewählt habe. Die Oma sagte aus, sie habe als Selbstständige nicht so viel Zeit und habe sich extra an jenem Tag Zeit „frei geschaufelt“.

Worauf der Richter ihr vorhielt, wie sie und ihre Tochter eigentlich in das verschlossene Schulgebäude hineingekommen seien: „Es gibt Zeugenaussagen, dass eine Schülerin sich aufs Klo abgemeldet und ihnen die Tür geöffnet habe?“ Nein, nein, beteuerten die Angeklagten, der Besuch sei „spontan“ gewesen und da sei ein Mann gewesen, der gerade die Tür geöffnet habe und sie gefragt habe: „Wollen sie hier rein ...?“

Entschuldigung mit Zähneknirschen

Der Richter stellte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Aussicht, „aber nur, wenn es hier im Gerichtssaal eine Entschuldigung beim Opfer gibt.“ Zähneknirschend gaben die Angeklagten eine Entschuldigung ab. Die Oma muss 900 Euro, ihre Tochter 400 Euro zahlen.

Die Lehrerin übrigens erklärte, die Entschuldigung reiche ihr nicht. Sie war krankgeschrieben, und deshalb will sie vor einem Zivilgericht Schmerzensgeld fordern.

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