Schriftliche Begründung liegt vor Oberlandesgericht prüft Kristall-Berufung

 Foto: red

Beim Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg liegt inzwischen die schriftliche Berufungsbegründung vor im Rechtstreit zwischen der Gemeinde Fichtelberg und der Kristall Radon Soletherme Fichtelberg GmbH. Vor Ende September ist dazu keine Entscheidung zu erwarten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Wie mehrfach berichtet, hatte das Landgericht Bayreuth am 23. April dieses Jahres die Kristall-GmbH beziehungsweise die Finanzakademie Stein zur Zahlung von rund einer Million Euro an die Gemeinde Fichtelberg verurteilt, wogegen Berufung eingelegt wurde. Am OLG prüft nun der Senat die Berufung, so Franz Truppei, Pressesprecher und Richter am OLG.

Alternativen

Die Alternativen sind: Der Senat entscheidet allein auf Basis der schriftlichen Berufungsbegründung und weist die Berufung als offensichtlich erfolglos zurück. Diese Entscheidung könnte in etwa vier Wochen vorliegen.
Oder der Senat entscheidet, eine Verhandlung anzusetzen, weil die Berufung einer genaueren Prüfung bedarf. Dann würde es jedoch frühestens im Herbst zu einem Verhandlungstermin kommen.

agw/Foto:


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Freitag-Ausgabe (31. August) des Nordbayerischen Kuriers.

Autor

Bilder