Die Kläger machen dagegen geltend, Flechtheim sei noch 1933 Besitzer der Werke gewesen. Erst nach seiner erzwungenen Flucht aus Deutschland hätten sich die Nazis seines Eigentums bemächtigt. Das könne durch Dokumente aus dem Nachlass des NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt und seines Sohnes Cornelius belegt werden, die der Freistaat allerdings unter Verschluss halte. Sie verweisen auf Beckmanns Gouache «Der Löwenbändiger», die Hildebrand Gurlitt erst 1934 von Flechtheim gekauft habe.
Schon im vergangenen Jahr hatten 29 Abgeordnete des US-Kongresses in einem Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) ein stärkeres Engagement für die Rückgabe von NS-Raubkunst aus Bayern gefordert.
Alfred Flechtheim (1878-1937) gehörte zu den bedeutendsten Figuren der deutschen Kunstszene im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts. Nach seiner Flucht nach London 1933 wurden seine Galerien in Düsseldorf und Berlin liquidiert. Seine Witwe Betti nahm sich 1941 angesichts ihrer bevorstehenden Deportation das Leben.
Auch mit anderen Institutionen gibt es Streit um das Erbe. Die Stadt Köln gab 2013 nach einer entsprechenden Empfehlung der Limbach-Kommission ein millionenschweres Kokoschka-Gemälde an die Flechtheim-Erben zurück. Auch die Auseinandersetzung mit der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen um ein Gemälde von Juan Gris schlug hohe Wellen.
dpa