Die Bluttat hatte die heute 27-jährige Frau am 8. Dezember vergangenen Jahres begangen. Opfer war ihr heute 42-jähriger Lebensgefährte. Der Tatort: ein damals gerade neu eröffnetes Hotel in der Nürnberger Straße.
Sie kamen aus der Oberpfalz, um sich zur Weihnachtszeit in Bayreuth ein paar schöne Tage zu machen. Er landete mit einer lebensgefährlichen Messerwunde auf einem Operationstisch im Klinikum, sie in Handschellen und in Untersuchungshaft. Für den blutigen Ausgang des Ausflugs fand das Schöffengericht nun viele mildernde Umstände.
Die Bluttat hatte die heute 27-jährige Frau am 8. Dezember vergangenen Jahres begangen. Opfer war ihr heute 42-jähriger Lebensgefährte. Der Tatort: ein damals gerade neu eröffnetes Hotel in der Nürnberger Straße.
Aus diesem Hotel empfing die Einsatzzentrale spät abends kurz nach 23 Uhr einen Notruf, und es kam zu einem Dialog, den der Vorsitzende des Bayreuther Schöffengerichts im Prozess gegen die 27-Jährige aus dem Notrufprotokoll verlas. Anruferin: „Können sie mal kurz kommen, mein Freund, der hat sich verletzt. Beim Kochen.“ Angerufener: „Wie ist ihr Name?“ Die Angeklagte sagt ihren Namen und: „Wir sind im Hotel. Nürnberger Straße.“ Angerufener: „In welcher Stadt? Wie heißt ihr Freund?“ Die Anruferin nennt den Namen und der Angerufene fragt: „Wie schreibt man Ralf? Mit f oder ph?“
Die Einsatzzentrale gibt den „Kochunfall“ an die integrierte Rettungsleitstelle weiter. Vor Ort in der Nürnberger Straße stellt sich heraus, dass der Verletzte eine Messerwunde am Bauch hat, die lebensgefährlich war, denn: das Küchenmesser hatte die Leber verletzt. Mittlerweile ist Ralph wieder fit. Der 42-Jährige verweigert im Zeugenstand die Aussage. Das darf er, denn er ist nach wie vor mit der Angeklagten verlobt. Nur so viel sagt er: „Ich habe ihr verziehen.“
Die Hintergründe des Messerstichs kommen mit dem Geständnis der Angeklagten auf den Tisch, das ihr Verteidiger Tim Fischer ganz offensichtlich mit ihr genauestens vorbesprochen hat: Täterin und Opfer sind seit längerem ein Paar. Beide sind seit langem drogenkrank. Beide versuchen verzweifelt, vom Rauschgift wegzukommen. Weil es sich dabei aber jeweils um eine Heroinabhängigkeit handelt, ist das sehr schwer. Täterin und Opfer bekommen – ärztlich verschrieben – Substitutionsmedikamente, die das Verlangen des Körpers nach Heroin blockieren.
Nichtsdestotrotz sind Täterin und Opfer stets auf der Suche nach dem Glückskick. Diesen Kick fanden sie zum Zeitpunkt des Bayreuther Weihnachtsurlaubs im Wodka. Beide waren vor der Tat am Weihnachtsmarkt und im Winterdorf. Sie fand Anschluss an einige Damen und an einem Mann, der sie später nach Hause fuhr. Ihm passte das nicht, er wollte nach Hause. Der Streit begann, das Wort „Hure“ fiel erstmals. Man trennte sich.
Als sie ins Hotel kam, schnibbelte er in der Kochnische des Appartements gerade Knoblauchzehen. Der Streit kochte wieder hoch und eskalierte, als sie gerade dabei war, das Essen fertig zubereiten. Als er sie erneut „Hure“ nannte und ihr eine Ohrfeige verpasste, stach sie zu.
Dass sie sofort den Rettungsdienst verständigte, führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft „nur“ gefährliche Körperverletzung anklagte. Der Anruf ist juristisch gesehen ein Rücktritt vom Totschlagsversuch.
Das Schöffengericht stufte die Tat sogar als minderschweren Fall ein und verhängte eineinhalb Jahre auf Bewährung. Die Gründe: Die erhebliche Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt, ihr Geständnis, der Umstand, dass das Opfer nach wie vor mit mit der Täterin zusammen lebt.
Das Paar tritt demnächst eine gemeinsame Alkoholentzugstherapie an. Diese anzutreten ist eine der Bewährungsauflagen. Die andere: 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten – irgendwann nach der Therapie.