Für BayernWLAN fallen monatlich Gebühren an
Hauptargument gegen weitere Hotspots waren für die Trebgaster die monatlichen Gebühren. Die könnten zwischen 30 und 100 Euro betragen, so Diersch. "Da muss sich das dann schon wirklich rentieren und einen Nutzen bringen. Nur weil es gerade ein Förderprogramm gibt, müssen wir nicht mitmachen." Denn schließlich handele sich dabei um Steuergelder. Völlig ausschließen wolle er es nicht, dass in Zukunft doch noch weitere Standorte für Hotspots gefunden werden.
Die meisten Kommunen scheinen es mit dem BayernWLAN nicht besonders eilig zu haben, stellt der Landkreis-Breitbandmanager Arnold fest. In Kulmbach gibt es noch sehr wenige offene Hotspots wie im Einkaufscenter Fritz und bei McDonald's - und diese sind privat von den Firmen oder in Kooperation mit einer Telekommunikationsfirma betrieben. Im Freibad, in der Stadtbücherei und in der Stadthalle sind öffentliche Hotspots in Kooperation mit der Stadt vorhanden. Ebenfalls in Kooperation mit der Stadt kann man über Kabel Deutschland am Marktplatz, am Zentralparkplatz und am Schießgraben für jeweils 30 Minuten frei surfen.Kulmbach ist seit September 2013 dabei, um damit dieCity-App der Stadt besser zu vermarkten.
Bei der aktuellen Entwicklung ergibt eine Abfrage über Kabel Deutschland 13 Einwahlpunkte von Netzbetreiber Vodafone in Kulmbach. Vodafone erhielt Arnold zufolge den Zuschlag für den BayernWLAN-Rahmenvertrag. Ab 1. Juli soll's bayernweit losgehen.
Problem: Geringe Reichweite
"Trotzdem wird es noch lange dauern, eine Flächendeckung herzustellen", meint der Fachmann. "Denn das Problem ist die geringe Reichweite: Nach 300 Metern ist meistens Schluss." Beim kabellosen Internetzugang sei in den nächsten drei, vier Jahren "noch viel Bewegung drin". Neben finanzieller Hilfe müsse es vor allem Erleichterung im Telemediengesetz geben. Wie vielen anderen geht auch Söder der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug. Weil noch nicht alle WLAN-Anbieter und Datennetzbetreiber bei der Haftung gleichgestellt sind (ab sofort offensichtlich nicht mehr, die Störerhaftung soll fallen).
Hintergrund: Störerhaftung
(kfe). Viele potenzielle Anbieter von WLAN-Hotspots, etwa Cafés, Vereine oder auch Privatpersonen, haben Angst, wegen der sogenannten Störerhaftung belangt zu werden. In Deutschland ist trotz langer Diskussion die Haftung für Gesetzesverstöße in einem öffentlich zugänglichen WLAN-Netz bislang nicht klar geregelt. Im Telemediengesetz ist zwar festgelegt, dass Internetprovider wie die Telekom nicht dafür geradestehen müssen, wenn ihre Kunden im Netz illegale Dinge tun. Für Privatleute greift diese Regelung jedoch nicht.
Einen Gesetzesentwurf mit einer entsprechenden Änderung hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Um ihn wird aber immer noch gerungen; eine zweite und dritte Lesung im Bundestag wurde wieder und wieder verschoben. Viele Experten und auch der Handelsverband Deutschland sind der Meinung, der Entwurf mache die Sache sogar noch schlimmer, verhindere gerade bei mittelständischen Unternehmen Wettbewerb und Kundenbindung.
Der Arbeitskreis Urheberrecht im Bundestag äußerte: "Der Vorschlag zur Neufassung des Paragrafen acht des Telemediengesetzes führt unbestimmte Rechtsbegriffe ein, schafft daher nicht die angestrebte Rechtssicherheit und wird im Ergebnis nicht zu mehr, sondern zu weniger offenen WLAN-Angeboten führen."
UPDATE 11.05.2016, 10.15 Uhr: Wir schreiben darüber, und just fällt die Störerhaftung, wie Spiegel Online berichtet. Nach einem zähen Streit haben sich Union und SPD am Mittwoch auf ein neues WLAN-Gesetz geeinigt: Die allseits ungeliebte Störerhaftung fällt nach Spiegel-Online-Informationen weg - der Weg für offene Hotspots ist damit frei, ohne dass die Betreiber Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben müssen.
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