Wie zu erfahren war, gibt es bereits entsprechende Beschlüsse aller drei Fraktionen. Eine offizielle Bestätigung war nicht zu erhalten. Ohne die Mitwirkung von mindestens 20 Oppositionsabgeordneten kommt die für eine Verfassungsänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nicht zustande. Damit könnte Söder das Vorhaben nicht gleichzeitig mit der Landtagswahl am 14. Oktober den Bürgern als Volksentscheid zur Abstimmung vorlegen. Auch dieser ist Voraussetzung für eine Verfassungsänderung. Für ein alternativ zum Landtagsbeschluss mögliches vorgeschaltetes Volksbegehren wäre die Zeit zu knapp.