Enkelkinder bedroht
Die Frau stand vor einem hohen Schuldenberg. 125.000 Euro habe der Vater für sie bezahlt. Ob es denn keine Möglichkeit geben habe, die Situation anders zu regeln, wollte die Polizistin damals wissen. Das mutmaßliche Opfer antwortet, es habe auf den Ehemann gehofft. Darauf, dass der endlich "finanziell stärker" wurde. Und dann habe der Angeklagte eine weitere Drohung ausgesprochen: "Wenn du es nicht machst: Deine Töchter sind ja auch ganz nett..." Das, so sagte die Frau, habe sie "um jeden Preis verhindern wollen".
"Naiv, leicht zu beeinflussen"
Das mutmaßliche Opfer hat seine Therapeutin während des Prozesses von ihrer Schweigepflicht entbunden. So wurde die Psychologin ebenfalls befragt. Und so erfuhr das Gericht, dass sich die Patientin "stark belastet" von den Terminen im Gericht fühle, weil ihre Glaubwürdigkeit von "ein, zwei Details" abhänge. Und dass die Mutter sie als junges Mädchen instrumentalisiert habe, um Geld beim Vater zu erbetteln. Und dass die Tochter dem Vater lieber im privaten Rahmen deutlich gemacht habe, wie massiv seine Grenzverletzungen gewesen seien. Und auch, dass die Therapeutin die Patientin früher als "naiv, leicht zu beeinflussen" eingestuft habe; dass sie anderen Entscheidungen überlassen habe, in der Hoffnung, dass die es gut mit ihr meinten.
Verteidiger betont skeptisch
Den Unterlagen der Psychologin war zu entnehmen, dass die Tochter auch ihren Ehemann der zweifachen Vergewaltigung bezichtigt hatte. Verteidiger Schwenn: "Halten Sie die Frau für glaubwürdig?" Therapeutin: "Ja." Schwenn: "Und das tun sie aufgrund einer zwei Jahre dauernden Zusammenarbeit?" Als die Psychologin dies bejahte, äußerte sich der Verteidiger betont skeptisch: "Ach. Das kann man? Das trauen Sie sich zu?" Die Therapeutin blieb unbewegt. "Ja. In allen Einzelheiten weiß ich das nicht. Aber ich halte sie für glaubwürdig. Ja." Schwenn süffisant: "Alle Achtung." Der Prozess wird fortgesetzt.
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