Großer Kraftakt
Trotz ihrer Erwerbstätigkeit und trotz Kindergeld ist Barbara W. aufstockend auf Arbeitslosengeld angewiesen. Um den finanziellen Kraftakt stemmen zu können, spart Barbara W. jetzt wo sie kann. Sie nutzt das Angebot der Tafel, um günstig an Lebensmittel zu kommen ebenso wie den Caritasshop. Ihr Wunsch nach mehr Lebensqualität ist so groß, dass sie sich im täglichen Leben immer mehr einschränkt. In enger Zusammenarbeit mit der Caritas wurde jetzt ein Finanzplan erstellt. Die Kurier-Stiftung „Menschen in Not“ unterstützt Barbara W. mit einem erheblichen Zuschuss.
Das wünscht die Caritas
Eva-Maria Meyer vom Caritasverband wird in ihrer Beratungsarbeit sehr oft mit viel Verzweiflung konfrontiert, wenn es um das Thema Zahnersatz geht: Hartz-IV-Empfänger, die nicht in der Lage sind, hohe Zahnarztrechnungen zu bezahlen. Rentner, die mit provisorischen Prothesen im Mund leben müssen, weil ihnen das mühsam angesparte Geld inzwischen ausgegangen ist.
„Es geht hier nicht um Gut oder Böse sondern um Klarheit“, sagt Meyer. „Heil- und Kostenpläne sind schwer zu lesen, allein schon wegen der Optik.“ Das rosafarbene Papier sei alles andere als lesefreundlich. „Und oft sind auch die Zeilen noch verrutscht, so dass die Zuordnung problematisch ist. Als Laie kann ich das schlecht erkennen.“
Meyer kritisiert aber auch, dass in der Zahnarztpraxis oft zu wenig Zeit ist, sich umfassend mit der Thematik zu befassen und den Patienten ausführlich zu beraten. In vielen Fällen wäre außerdem ein Alternativkostenvoranschlag von Vorteil. Und oft ist der Patient überfordert, den Eigenanteil, den er leisten muss, herauszulesen.
Das sagen die Zahnärzte
Peter Knüpper von der Bayerischen Landeszahnärztekammer spricht dagegen von einer „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistung“, die Pflichtversicherten zustehe. Darüber hinausgehende Wahlleistungen, wie zum Beispiel Implantate, müssen privat zwischen Zahnarzt und Patient vereinbart werden. Dazu erfolge in jedem Fall eine wirtschaftliche Aufklärung. So sehe es das Vertragsrecht vor.
Die Realität ist anders
Die Realität sei anders, sagt Meyer. In den Praxen werde zügig gearbeitet, und in der Hektik sei es oft unmöglich, umfassend zu informieren, vor allem auch im Hinblick auf die Folgen. Gerade bei jüngeren Patienten sei oft ein Implantat wichtig, um später Vollprothese und Knochenschwund zu vermeiden.
Härtefallregelung
Auch hier gebe es Möglichkeiten, sagt Knüpper, der einräumt, dass für eine intensive zahnärztliche Beratung in den Praxen die Zeit fehlt. „Das hat auch etwas damit zu tun, dass die „sprechende Medizin“ nicht adäquat honoriert wird,“ sagt er. Wenn die Kosten der Behandlung den Versicherten unzumutbar belasten, steige der Festzuschuss nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches. „Doch damit sind nur die Kosten für die einfachste Versorgung gedeckt,“ sagt Meyer. Im Fall von Barbara W. reicht das bei weitem nicht aus.