Müller-Brot-Prozess: Urteil erwartet

Foto: Marc Müller/dpa Foto: red

Der Ekel war groß, als Verbrauchen in ihren Broten Mäusekot fanden. Kontrolleure entdeckten bei Müller-Brot zudem einen massiven Kakerlaken-Befall. Die Großbäckerei wurde geschlossen, die Firma ging Pleite. Nun fällt das Urteil gegen drei ehemalige Geschäftsführer.

 
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Mehr als viereinhalb Jahre nach dem Ekel-Skandal und der Pleite der bayerischen Großbäckerei Müller-Brot geht der Prozess gegen drei Ex-Manager zu Ende. Am Freitag (10.00 Uhr) will das Landgericht Landshut das Urteil gegen das Trio verkünden. Die Staatsanwaltschaft wirft den 49 bis 70 Jahre alten Angeklagten vor, große Mengen Lebensmittel in den Handel gebracht zu haben, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Zudem müssen sich die Ex-Geschäftsführer - unter ihnen ist auch der ehemalige Haupteigentümer - wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Betrugs verantworten.

Vor mehr als zehn Monate hatte der Prozess begonnen. Seitdem hat die Kammer an 39 Tagen verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte zuletzt für die drei Ex-Manager Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten. Die Verteidigung forderte für einen der Angeklagten eine Bewährungsstrafe, für die anderen beiden Männer beantragten deren Anwälte jeweils einen Freispruch.

Die Produktion in der Firma im oberbayerischen Neufahrn war Anfang 2012 vom Landratsamt Freising gestoppt worden, nachdem trotz mehrfacher Kontrollen und Beanstandungen unter anderem Mäusedreck und Kakerlaken nicht beseitigt worden waren. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte es wegen finanzieller Probleme Einsparmaßnahmen gegeben - vor allem beim Reinigungspersonal. Zwei Wochen nach dem Produktionsstopp meldete das Unternehmen Insolvenz an. 1250 Mitarbeiter verloren ihren Job.

Strafrechtlich besonders relevant ist der Anklagepunkt des Betrugs in 238 Fällen. Die damaligen Geschäftsführer sollen trotz Zahlungsunfähigkeit Waren und sonstige Leistungen im Wert von rund 1,65 Millionen Euro in Auftrag gegeben haben.

dpa

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