Ausgeschrieben wird die Abfuhr für den Rest- und Sperrmüll, die Elektroaltgerätesammlung sowie für den Bio- und Grünabfall. Neue Verträge über Restmüll, Biomüll und Grüngut beginnen am 1. Januar 2020. Für Sperrmüll und Elektroaltgeräte gelten neue Verträge ab 1. Oktober 2020. Die Ausschreibung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll den Wettbewerb der Entsorgungsunternehmen sicherstellen und die Kosten senken.