Mordversuch mit Blutverdünner: Elf Jahre

 Foto: red

Der Ehemann sollte langsam innerlich verbluten: Über einen langen Zeitraum hat eine Krankenschwester ihrem Mann Blutverdünnungsmittel verabreicht. Wegen versuchten Mordes muss die Frau jetzt ins Gefängnis.

 
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Eine Krankenschwester aus Niederbayern muss nach einem Mordversuch an ihren Ehemann für elf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Landshut verurteilte die 65-Jährige am Dienstag wegen versuchten Mordes. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihrem Ehemann über einen längeren Zeitraum Blutverdünnungsmittel verabreicht hatte, um ihn zu töten. Ein medizinischer Grund für die Verabreichung hatte nicht vorgelegen.

Erst nach mehreren Klinikaufenthalten hatten die Ärzte die lebensbedrohliche Konzentration des Blutverdünners festgestellt und den 66-Jährigen gerettet. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Angeklagte hatte den Tatvorwurf in der Verhandlung bestritten.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Krankenschwester nach der Heirat im Jahr 2013 ihrem Ehemann aus Altdorf (Landkreis Landshut) Blutverdünner gegeben. Damit das Opfer keinen Verdacht schöpfte, hatte die Frau ihr Verhalten ihm gegenüber nicht geändert und den Mann so in Sicherheit gewogen.

Es gebe nicht den Hauch eines Anhaltspunktes, dass sich der Ehemann selbst das Mittel verabreicht habe, begründete der Vorsitzende Richter, Markus Kring, die Entscheidung. «Es bleibt für die Kammer kein Zweifel, dass die Angeklagte die Täterin ist.» Als Motiv geht das Gericht von Eifersucht und Kränkung aus. Das Mordmerkmal sei Heimtücke, weil das Opfer bis zur Einlieferung ins Krankenhaus arg- und wehrlos gewesen sein, betonte der Richter.

Auf einer Urlaubsreise Anfang 2015 hatte das Opfer ungewöhnlich aus Mund und Nase geblutet. Nach der Rückkehr wurde der Mann mehrfach in einem Krankenhaus behandelt, die Ursache konnte aber nicht gefunden werden. Die Symptome wurden schlimmer: Der Ehemann litt sogar unter Schwindelanfällen und Sehstörungen. Im Juni 2015 stürzte er und erlitt eine starke, unaufhörlich blutende Platzwunde am Kopf. Er kam erneut ins Krankenhaus. Nun stellten die Ärzte eine lebensbedrohliche Konzentration eines Blutverdünnungsmittels fest und retteten ihn.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

dpa

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