Der "Wasserwerkertrick" läge näher
Dieses Abflussproblem könnte ein Indiz für die Theorie sein, dass Anton S. und sein Komplize – wer immer es war – an diesem Tag anders ins Haus gelangt sein könnten – nämlich mit dem „Wasserwerkertrick“, mit dem das Opfer unter Druck gesetzt wird und notgedrungen Einlass gewährt: Einer behauptet, mit der Wasserversorgung stimme was nicht und bittet das Opfer, ihm beim Prüfen der Wasserversorgung im Keller zu helfen. Dann klingelt der andere und stellt sich als „Kollege“ vor, der dann gleichzeitig die Wasserhähne oben in der Küche oder in den Bädern prüfen will, in Wahrheit aber auf Klauen aus ist. Ein Ex-Komplize des Trickdiebs Anton S., vorgeführt aus dem Gefängnis, berichtete als Zeuge, dass er und S. im Jahr 2016 eben den „Wasserwerkertrick“ bevorzugt angewendet hätten. Ein „Nachbartrick“ sei ihm nicht bekannt. Und der Zeuge sagt auf einen Vorhalt des Gerichts aus: Mit Anton S. sei er nicht schon einmal in Bayreuth gewesen.
Der Hintergrund dieses Vorhalts: Anton S. hatte behauptet, er habe bei Friedrich Kuhn den „Nachbartrick“ angewendet, weil er im Jahr 2016 schon einmal bei Friedrich Kuhn gewesen sei und am 12. April 2017 befürchtet habe, der Senior würde ihn bei Anwendung des „Wasserwerkertricks“ wiedererkennen. Es gibt eine Aussage, die Anton S. in einem Punkt bestätigen könnte. Friedrich Kuhns Schwiegersohn berichtete, der Senior habe sich beklagt, dass ihm Bargeld fehle und dass „jemand, ein junger Mann mit schwarzen Haaren“ bei ihm plötzlich auf der Couch gesessen habe. Anton S. hat schwarze Haare.
Andererseits bestätigte dieser Zeuge das Misstrauen Kuhns: Selbst er und Kuhns Stieftochter kündigten ihr Kommen telefonisch an, um Einlass ins Haus zu bekommen.
Kinder sahen möglicherweise die Einschleichdiebe
Zwei Kinder, die am späten Abend des 12. April in einem Garten in der Donaustraße auf einem Trampolin übten, sahen zwei Männer aus Richtung Richthofenhöhe durch die Donaustraße kommen und in die Innstraße zum Haus von Friedrich Kuhn gehen. Danach sah einer der Jungs beide Männer gemeinsam wieder denselben Weg weggehen. Beide Jungs konnten die Angeklagten jedoch nicht identifizieren.
Vernommen wurde auch ein Zeuge aus Mannheim. Dorthin waren die Angeklagten laut Anton S. gefahren. Anton S. traf sich dort gegen Mitternacht des 12. April mit seinem Schwager in einem Hotel. Was er mit seinem Schwager besprach, sagt Anton S. nicht, sein Schwager nimmt sein Aussageverweigerungsrecht wahr. Der Schwager war von einem Bekannten zu dem Hotel gefahren worden. Dieser Bekannte konnte als Zeuge nicht beantworten, worum es bei dem Hotelzimmerbesuch des Schwagers ging: Er habe aus den Gesprächen nicht entnehmen können, dass über eine Straftat gesprochen worden sei oder über die derzeitigen Goldpreise. Aus einer Frage des Gerichts kann man schließen, dass mit einem verdächtigen Smartphone in dem Hotelzimmer via Internet aktuelle Goldpreise abgefragt worden sein könnten. Wie berichtet, behauptet Anton S., er habe Firat T. die gesamte Beute überlassen und der Mitangeklagte habe den Schmuck aus dem Haus Innstraße zu Geld gemacht.
Firat T. hat sich noch immer nicht zu den Anklagevorwürfen geäußert.
Der Prozess wird am Mittwoch, 30. Mai um 9 Uhr fortgesetzt.